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Beurlaubung fürs Auslandspraktikum: Was in Österreich gilt

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 28. September 2026
  • 13 Minuten
Beurlaubung fürs Auslandspraktikum: Was in Österreich gilt

Beurlaubung fürs Auslandspraktikum: Was in Österreich gilt

Die Beurlaubung ist in Österreich eine bescheidmäßige Unterbrechung deines Studiums: Die Zulassung bleibt aufrecht, aber du darfst in diesem Semester weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Prüfungen ablegen. Genau das macht sie für eine Famulatur oder ein KPJ im Ausland fast immer zum falschen Werkzeug. Wer beurlaubt ist, kann die Zeit im Gastspital im selben Semester nicht anerkennen lassen. Hier liest du, wann eine Beurlaubung trotzdem Sinn hat, welche Frist deine MedUni setzt und welcher Weg sonst offensteht.

Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med, der Medizin- und Pflegestudierende durch die Formalitäten vor der Abreise begleitet.

Key Takeaways

  • Die Beurlaubung stoppt dein Studium, nicht deine Zulassung. Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Ablegung von Prüfungen und Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten sind währenddessen unzulässig (MedUni Wien, Service-Center).
  • Ein Auslandspraktikum steht in den Gründen der meisten MedUnis nicht drin. Wien nennt sieben Gründe, Innsbruck vier, und keiner davon ist eine Famulatur oder ein KPJ im Ausland.
  • Die JKU Linz ist die Ausnahme. Ihr Satzungsteil Studienrecht erlaubt ein nicht ECTS-bewertetes Praktikum als zusätzlichen Grund. Dafür ist dort auch die Anerkennung von Prüfungen gesperrt.
  • Die Frist ist der Semesterbeginn. An der MedUni Wien gilt der 1. März 2027 für das Sommersemester 2027, in Innsbruck der 28. oder 29. Februar.
  • Der ÖH-Beitrag von 26,20 Euro bleibt fällig, der Studienbeitrag von 363,36 Euro entfällt. Beurlaubte Semester zählen aber nicht als Toleranzsemester.

Was heißt Beurlaubung im Medizinstudium konkret?

Beurlaubung heißt: Du bleibst zugelassen, aber dein Studium ruht für ein oder mehrere Semester. Die MedUni Wien formuliert es in ihrem Service-Center so, dass Studierende "von der Curriculumdirektorin oder vom Curriculumdirektor auf Antrag für ein oder mehrere Semester bescheidmäßig zu beurlauben" sind, wenn bestimmte Gründe nachgewiesen werden. Der Bescheid ist also eine Entscheidung deiner eigenen MedUni, kein Formalakt.

Der zweite Teil dieser Regel ist der wichtige. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, "die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ist jedoch unzulässig". Für dich als Medizinstudentin oder Medizinstudent heißt das: kein Fachprüfungsantritt, keine Diplomarbeit, kein KPJ.

In Deutschland heißt das Gegenstück Urlaubssemester und funktioniert nach anderen Regeln. Wenn dich der Vergleich interessiert, findest du ihn auf der Schwesterseite für den deutschen Markt im Beitrag zum Urlaubssemester im Auslandspraktikum. Für dich in Österreich zählt nur, was in der Satzung deiner MedUni steht.

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Ist ein Auslandspraktikum ein Beurlaubungsgrund?

An den meisten MedUnis nicht. Die MedUni Wien listet sieben Gründe: Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, eine Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, Schwangerschaft, Kinderbetreuungspflichten oder gleichartige Betreuungspflichten, ein freiwilliges soziales Jahr, eine vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung sowie die Sterbebegleitung naher Angehöriger. Eine Famulatur im Ausland steht dort nicht.

Die Med Uni Innsbruck ist noch enger. Ihre Voraussetzungen nennen Präsenz- oder Zivildienst samt freiwilligem sozialem Jahr, eine Verhinderung von mehr als zwei Monaten aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit, die überwiegende Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag und die andauernde Pflege naher Angehöriger von mehr als zwei Monaten. Jeder Punkt braucht einen eigenen Nachweis, etwa die Bestätigung des Militärkommandos oder eine fachärztliche Bestätigung.

Und dann gibt es die JKU Linz. Ihr Satzungsteil Studienrecht kennt in § 41 Abs 1 einen zusätzlichen Grund, nämlich "die durch eine Erwerbstätigkeit oder ein mit dem Studium in ursächlichem Zusammenhang stehendes, aber nicht ECTS-bewertetes Praktikum bedingte, vorübergehende Abwesenheit vom Studienort, die eine erfolgreiche Fortführung des Studiums wesentlich beeinträchtigt". Ein Praktikum kann dort also tragen. Aber eben nur eines ohne ECTS.

Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und Notizblock und plant Unterlagen für das Auslandssemester

Die vier MedUnis im Vergleich

Eine Regel, die an deiner MedUni gilt, gilt in Österreich nicht automatisch überall. Beim Thema Beurlaubung ist der Unterschied zwischen Wien, Graz, Innsbruck und Linz groß genug, dass sich das Nachlesen auf der eigenen Seite auszahlt.

MedUniAntragsfristBesonderheitPraktikum als Grund?
MedUni Wienbis spätestens zum Beginn des SemestersBescheid der Curriculumdirektion, sieben genannte GründeNein
Med Uni Grazlaut Satzung höchstens zwei Semester je Anlassfallbeurlaubte Zeit zählt nicht als ToleranzsemesterNein
Med Uni InnsbruckWS bis 30. September, SS bis 28. oder 29. FebruarAntrag digital über ELSA, vier Gründe mit NachweislisteNein
JKU LinzEinreichfrist je Semester, WS 2026/27 von 8. Juli bis 1. Oktober 2026Satzung § 41 Abs 1 nennt zusätzliche GründeJa, wenn ohne ECTS

Die Med Uni Graz setzt laut ÖH Med Graz in ihrer Satzung fest: "Eine Beurlaubung kann pro Anlassfall max. für zwei Semester erfolgen." Das gilt pro Antrag, aus demselben Grund kannst du später erneut ansuchen. An der JKU sind es höchstens zwei Semester hintereinander.

Bis wann musst du den Antrag stellen?

Bis zum Semesterbeginn. Die MedUni Wien schreibt, der Antrag sei "bis spätestens zum Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, einzubringen". Nur bei einem unvorhergesehenen Ereignis geht es später. Für das Sommersemester 2027 ist der Semesterbeginn laut akademischem Kalender der 1. März 2027, die allgemeine Zulassungsfrist läuft vom 8. Jänner bis zum 5. Februar 2027.

Fristen im Sommersemester 2027 an der MedUni Wien Vier Balken zeigen die Termine des Sommersemesters 2027: allgemeine Zulassungsfrist vom 8. Jänner bis 5. Februar 2027, Lehrveranstaltungsbeginn am 22. Februar 2027, Semesterbeginn am 1. März 2027 als letzter Tag für den Beurlaubungsantrag, Nachfrist bis 31. März 2027. Sommersemester 2027 an der MedUni Wien Zulassungsfrist 8. Jänner bis 5. Februar 2027 Nachfrist 6. Februar bis 31. März 2027 Lehrveranstaltungen Beginn 22. Februar 2027 Beurlaubungsantrag letzter Tag 1. März 2027 Quelle: MedUni Wien, Akademischer Kalender, abgerufen am 28.09.2026. Maßstab: rund 5 Pixel je Tag. Die Antragsfrist für die Beurlaubung ist der Semesterbeginn, nicht das Ende der Nachfrist.
Die Fristen gelten für die MedUni Wien im Sommersemester 2027. Graz, Innsbruck und Linz veröffentlichen eigene Kalender, prüf deinen also gesondert.

Innsbruck sagt es noch direkter: Der Antrag kann "im betreffenden Wintersemester bis 30. September" und "im betreffenden Sommersemester bis 28. oder 29. Februar" gestellt werden, digital über ELSA. Die JKU Linz nennt pro Semester eine eigene Einreichfrist, für das Wintersemester 2026/27 vom 8. Juli bis 1. Oktober 2026.

Wenn du deine Famulatur ohnehin gerade planst, schau dir parallel die Anmeldefristen deiner MedUni fürs Auslandspraktikum an. Die beiden Kalender laufen nicht synchron, und die Vorabgenehmigung hat meist die frühere Frist.

Was du während der Beurlaubung nicht darfst

Das ist der Punkt, an dem die Beurlaubung für Auslandspläne kippt. Gesperrt sind Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten. Die JKU Linz führt in ihrer Aufzählung zusätzlich die "Ablegung und Anerkennung von Prüfungen" an. Anerkennung ist genau das Wort, auf das es bei einer Auslandsfamulatur ankommt.

Praktisch bedeutet das drei Dinge. Erstens kannst du dein KPJ nicht in einem beurlaubten Semester absolvieren, weil es eine Lehrveranstaltung deines Curriculums ist. Zweitens kann dein Studien- und Prüfungsreferat die Zeit im Gastspital in diesem Semester nicht verbuchen. Drittens bleiben bereits erbrachte Leistungen zwar gültig, neue kommen aber keine dazu.

Es gibt eine Ausnahme, und die ist wichtig für Pflichtfamulaturen. Eine freiwillige Hospitation ohne Anrechnungsabsicht ist keine Lehrveranstaltung deiner MedUni. Sie ist rechtlich möglich, bringt dir aber im beurlaubten Semester keinen Nachweis, den du später verwerten kannst. Wie die Nachweise aussehen müssen, steht im Beitrag zur Anrechnung der Auslandsfamulatur.

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Was kostet ein beurlaubtes Semester?

Weniger, als du denkst, und trotzdem nicht nichts. Beurlaubte Studierende haben laut ÖH Med Graz, die hier § 92 Abs 5 UG zitiert, "keinen Studienbeitrag zu entrichten". Der ÖH-Beitrag ist davon unberührt und muss weiter bezahlt werden. Die JKU nennt dafür konkrete Termine, nämlich den 31. März im Sommersemester und den 31. Oktober im Wintersemester.

Semesterkosten bei Fortsetzungsmeldung und bei Beurlaubung Drei Balken vergleichen die Beiträge je Semester: Studienbeitrag 363,36 Euro für beitragspflichtige Studierende mit Fortsetzungsmeldung, 0,00 Euro im beurlaubten Semester, ÖH-Beitrag 26,20 Euro in beiden Fällen. Was ein Semester kostet, in Euro 363,36 Studienbeitrag gemeldet 0,00 Studienbeitrag beurlaubt 26,20 ÖH-Beitrag immer fällig Quellen: BMFWF (Studienbeitrag 363,36 Euro), ÖH Bundesvertretung (ÖH-Beitrag 26,20 Euro), ÖH Med Graz zu § 92 Abs 5 UG. Abgerufen am 28.09.2026.
Den Studienbeitrag von 363,36 Euro zahlen laut BMFWF nur Studierende, die die vorgesehene Studienzeit samt Toleranzzeit überschreiten, sowie bestimmte Gruppen aus Drittstaaten. Wer innerhalb der Frist liegt, zahlt ohnehin nur den ÖH-Beitrag.

Die Rechnung hat einen Haken. Beurlaubte Semester zählen laut ÖH Med Graz nicht als Toleranzsemester, und bei der Berechnung der Mindeststudienleistung werden nur die nicht beurlaubten Semester herangezogen. Du sparst also Geld und verschiebst gleichzeitig deine Uhr. Welche Erlassgründe es ohne Beurlaubung gibt, steht im Detail im Beitrag zum Studienbeitrag im Auslandspraktikum.

Familienbeihilfe und Studienbeihilfe im Blick behalten

Hier wird es unangenehm, und hier verlieren Studierende tatsächlich Geld. Zur Familienbeihilfe hält oesterreich.gv.at fest: "Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur für fortgesetzt gemeldete Semester und richtet sich nach der gesetzlichen Studiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt." Ob ein beurlaubtes Semester in deinem Fall darunterfällt, entscheidet das Finanzamt Österreich. Frag dort schriftlich an, bevor du den Antrag stellst.

Eine gute Nachricht steht auf derselben Seite, und sie betrifft genau unsere Leserinnen und Leser: Ein nachgewiesenes Auslandsstudium von jeweils mindestens drei Monaten verlängert die zulässige Studienzeit um ein Semester. Ein längerer Auslandsabschnitt kann dir also Spielraum verschaffen, ohne dass du dich beurlauben lässt. Mehr dazu im Beitrag zur Familienbeihilfe im Auslandspraktikum.

Bei der Studienbeihilfe hängt der Weiterbezug laut Studienförderungsbehörde am günstigen Studienerfolg. Ein beurlaubtes Semester bringt aber definitionsgemäß keinen Studienerfolg, weil du keine Prüfungen ablegen darfst. Kläre das vorher mit deiner Stipendienstelle, nicht danach. Welche Fördertöpfe für einen Auslandsabschnitt offenstehen, sammelt der Überblick zu Stipendien für Famulatur und KPJ.

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Der bessere Weg für dein KPJ im Ausland

Fortsetzungsmeldung statt Beurlaubung. Wenn dein Auslandsabschnitt angerechnet werden soll, meldest du die Fortsetzung des Studiums ganz normal, holst dir die Vorabgenehmigung und bringst danach die Nachweise ein. Nur so läuft dein Semester weiter und das Studien- und Prüfungsreferat kann die Zeit im Gastspital verbuchen.

Das Geldargument fällt dabei kleiner aus, als viele denken. Laut BMFWF ist Studierenden der Studienbeitrag unter anderem für jene Semester zu erlassen, in denen sie nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren, und für Semester, in denen sie aufgrund verpflichtender Bestimmungen im Curriculum Studien im Ausland absolvieren. Du brauchst für den Erlass also keine Beurlaubung.

So gehst du vor:

  1. Termin fixieren. Leg den Zeitraum deines Auslandsabschnitts fest und gleich ihn mit den KPJ-Einstiegsterminen ab.
  2. Vorabgenehmigung einholen. Reich den Antrag bei der Curriculumdirektion beziehungsweise dem Studien- und Prüfungsreferat deiner MedUni ein, lange vor dem Abflug.
  3. Fortsetzung melden. Zahl ÖH-Beitrag und, falls du beitragspflichtig bist, den Studienbeitrag innerhalb der Zulassungsfrist.
  4. Erlass prüfen. Frag im selben Zug nach, ob dein Auslandsabschnitt unter einen der Erlassgründe fällt.
  5. Nachweise sammeln. Bestätigung des Gastspitals mit Zeitraum, Abteilung und Stundenausmaß, dazu dein Tätigkeitsprotokoll.
  6. Beurlaubung nur als Notfallplan. Wenn ein Beurlaubungsgrund wirklich eintritt, stell den Antrag rechtzeitig vor dem Semesterbeginn.

Die Beurlaubung bleibt ein Werkzeug, das du kennen solltest. Sie passt, wenn ein Präsenz- oder Zivildienst dazwischenkommt, wenn Betreuungspflichten das Semester auffressen oder wenn dich eine längere Verhinderung erwischt. Sie passt nicht, wenn du einfach nur weg bist und danach Punkte willst.

Was gilt an deiner MedUni?

Diese Frage beantwortet keine Website, auch diese nicht. Die Satzungen unterscheiden sich, die Fristen unterscheiden sich, und die Praxis der Curriculumdirektionen unterscheidet sich ebenfalls. Was du tun kannst: die Beurlaubungsseite deiner eigenen MedUni öffnen, den Antragsbogen herunterladen und die dort genannten Gründe mit deiner Situation vergleichen.

Wenn du erst am Anfang stehst und noch überlegst, wie dein Weg durch das Studium überhaupt aussieht, hilft der Überblick der Schwestermarke medizin-bratislava.at zum Weg zur Ärztin und zum Arzt. Und falls dir der Begriff Famulatur noch unscharf ist, erklärt ihn die Seite Famulatur bei dein-medizinstudium.de kompakt, allerdings für den deutschen Markt. Den österreichischen Rahmen mit Pflichtwochen und KPJ findest du in unserem Leitfaden zur Auslandsfamulatur und zum KPJ im Ausland, ergänzt um die Formate Famulatur im Ausland und KPJ im Ausland.

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Häufig gestellte Fragen

Quellen

  • MedUni Wien, Service-Center: Beurlaubung (Gründe, Antragsfrist, Sperre für Lehrveranstaltungen und Prüfungen), abgerufen am 28.09.2026: meduniwien.ac.at
  • MedUni Wien, Akademischer Kalender (Zulassungsfrist, Nachfrist, Lehrveranstaltungs- und Semesterbeginn im Sommersemester 2027), abgerufen am 28.09.2026: meduniwien.ac.at
  • Medizinische Universität Innsbruck: Beurlaubung (Voraussetzungen, Nachweise, Fristen 30. September und 28. oder 29. Februar, ELSA), abgerufen am 28.09.2026: i-med.ac.at
  • Johannes Kepler Universität Linz: Beurlaubung vom Studium (§ 41 Abs 1 Satzungsteil Studienrecht, Einreichfrist Wintersemester 2026/27, Anerkennung von Prüfungen, ÖH-Beitragstermine), abgerufen am 28.09.2026: jku.at
  • ÖH Med Graz: Beurlaubung (Satzung der Med Uni Graz, § 92 Abs 5 UG, ÖH-Beitrag, Toleranzsemester, Mindeststudienleistung), abgerufen am 28.09.2026: oehmedgraz.at
  • Österreichische Hochschüler:innenschaft: ÖH-Beitrag in Höhe von 26,20 Euro, abgerufen am 28.09.2026: oeh.ac.at
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung: Studien- und Lehrgangsbeiträge (363,36 Euro pro Semester, Erlassgründe für Mobilitätsprogramme und verpflichtende Auslandsstudien), abgerufen am 28.09.2026: bmfwf.gv.at
  • oesterreich.gv.at: Studienbeitrag an Universitäten, abgerufen am 28.09.2026: oesterreich.gv.at
  • oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe für Studierende (fortgesetzt gemeldete Semester, Verlängerung um ein Semester bei nachgewiesenem Auslandsstudium ab drei Monaten), abgerufen am 28.09.2026: oesterreich.gv.at
  • Studienförderung, stipendium.at: Studienbeihilfe und günstiger Studienerfolg, abgerufen am 28.09.2026: stipendium.at