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Famulatur-Ausland-Stipendium: KPJ & Famulatur finanzieren

MUDr. Amandeep Grewal

MUDr. Amandeep Grewal

Arzt, Co-Founder von travel4med

  • 10. August 2026
  • 12 Minuten
Famulatur-Ausland-Stipendium: KPJ & Famulatur finanzieren

Famulatur-Ausland-Stipendium: So finanzierst du dein KPJ-Tertial im Ausland 2026

Wer sich als österreichische:r Medizinstudierende:r nach einem Famulatur-Ausland-Stipendium umsieht, landet schnell in einem Dickicht aus Studienbeihilfe, OeAD-Programmen und universitätsinternen Zuschüssen, die sich alle unterschiedlich verhalten. Die gute Nachricht zuerst: Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Medizinstudiums ist einer der wenigen Fälle, in denen der österreichische Staat tatsächlich mitzahlt, wenn du weißt, wo du ansetzt. Dieser Guide ordnet die drei Bausteine, um die es bei der Finanzierung von KPJ und Famulatur im Ausland wirklich geht: die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde, die tatsächlich für dich outbound nutzbaren OeAD-Programme und die Frage, ob deine KPJ-Aufwandsentschädigung auch am ausländischen Einsatzort weiterläuft.

Key Takeaways

  • Ein Famulatur-Ausland-Stipendium setzt sich in Österreich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde fördert Praktika grundsätzlich nicht – mit genau einer Ausnahme: dem klinisch-praktischen Jahr (KPJ) in Humanmedizin.
  • Seit 1. März 2026 beträgt die monatliche Auslandsbeihilfe 450 Euro für die meisten Zielländer (inklusive „andere Staaten" wie Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania) bzw. 250 Euro für eine Gruppe osteuropäischer und südeuropäischer EU-Staaten.
  • Das Ernst-Mach-Stipendium ist entgegen einer verbreiteten Annahme kein Förderinstrument für österreichische Studierende im Ausland, sondern ein Incoming-Programm für ausländische Forscher:innen, die nach Österreich kommen.
  • Für Famulatur und KPJ im Ausland kommen realistisch die KWA-Kurzstipendien (kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland) und Joint-Study-/Kooperationszuschüsse der Med-Unis infrage, beide sind aber budgetabhängig und nicht rechtsanspruchsbegründend.
  • Deine KPJ-Aufwandsentschädigung wird an der jeweiligen Ausbildungsstätte in Österreich ausbezahlt (Richtwerte je nach Standort zwischen rund 400 und 900 Euro monatlich) und läuft an einem ausländischen Lehrkrankenhaus in aller Regel nicht automatisch weiter.

Warum ist die Fördersuche für KPJ und Famulatur im Ausland so kompliziert?

Die Grundregel der österreichischen Studienförderung ist unmissverständlich formuliert: Praktika im Ausland werden von der Studienbeihilfe nicht gefördert. Die Studienbeihilfenbehörde nennt dazu explizit genau eine Ausnahme: das klinisch-praktische Jahr (KPJ) in der Studienrichtung Humanmedizin. Für alle anderen Praktikumsformen, auch für eine freiwillige Famulatur im Ausland oder ein Pflegepraktikum im Ausland, greift diese Ausnahme nicht direkt, weshalb famulierende und pflegepraktizierende Studierende meist auf andere Fördertöpfe angewiesen sind, während KPJ-Studierende einen echten gesetzlichen Anspruch geltend machen können, sofern sie bereits Studienbeihilfe beziehen.

Genau diese Unterscheidung ist der Grund, warum sich viele Studierende bei der Suche nach einem passenden Famulatur-Ausland-Stipendium in den vielen allgemeinen Übersichten zur Auslandspraktikum-Finanzierung verlieren. Für den großen Überblick über Studienbeihilfe-Grenzen, Erasmus+ und Visumkosten lohnt sich ein Blick in unseren Guide zur Förderung eines Auslandspraktikums sowie in unseren Beitrag zur Auslandspraktikum-Finanzierung. Wer ein ganzes Semester oder Studienjahr im Ausland plant, findet die Studiengebühren- und Mobilitätsstipendium-Seite dazu in unserem Beitrag zu Medizinstudium im Ausland: Kosten und Finanzierung. Dieser Guide hier geht bewusst tiefer: Er konzentriert sich ausschließlich auf die drei spezifisch österreichischen Bausteine, die für ein kurzes klinisches Auslandstertial (KPJ) oder eine Auslandsfamulatur wirklich relevant sind: OeAD-Programme, die Auslandsbeihilfe und die KPJ-Aufwandsentschädigung. Wer sich zuerst noch einen Überblick über Pflichtwochen, Fristen und Anerkennung von Famulatur und KPJ in Österreich verschaffen möchte, findet die Grundlagen dazu in unserem Famulatur-Studienleitfaden.

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Wie hoch ist die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde für dein KPJ-Tertial?

Der wichtigste Baustein deines Famulatur-Ausland-Stipendiums ist die Auslandsbeihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine inländische Studienbeihilfe beziehst. Ist das der Fall, bekommst du die Auslandsbeihilfe zusätzlich zur normalen Studienbeihilfe ausbezahlt, du beziehst also während deines KPJ-Tertials im Ausland beide Leistungen parallel. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden, eine frühzeitige Antragstellung über den Online-Antrag oder das Formular SB-AS 1 wird ausdrücklich empfohlen.

Mit einer neuen Verordnung (BGBl. II Nr. 268/2025) gelten seit 1. März 2026 aktualisierte monatliche Sätze. Für Aufenthalte in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz sowie für alle „anderen Staaten" und damit auch für die typischen travel4med-Zielländer Sri Lanka, Nepal, Indonesien (Bali) und Tansania (Sansibar) beträgt die Auslandsbeihilfe 450 Euro pro Monat. Für eine zweite Gruppe von EU-Staaten (unter anderem Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) sind es 250 Euro pro Monat. Beziehst du nur den Grundbetrag der Studienbeihilfe nach § 26 Abs. 1 StudFG, erhöhen sich beide Sätze um weitere 180 Euro.

Monatliche Auslandsbeihilfe ab 1.3.2026 Die Auslandsbeihilfe beträgt 450 Euro pro Monat für westeuropäische Nachbarstaaten und für alle anderen Staaten, darunter Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania. Für eine Gruppe ost- und südeuropäischer EU-Staaten beträgt sie 250 Euro pro Monat. Monatliche Auslandsbeihilfe (EUR) Westeuropa/Nachbarstaaten €450 Ost-/Südeuropa (EU-Liste) €250 „Andere Staaten" (u. a. Sri Lanka, Nepal, Bali, Sansibar) €450 Zzgl. +180 €, wenn nur der Grundbetrag der Studienbeihilfe bezogen wird.
Quelle: Studienbeihilfenbehörde (stipendium.at), „Studieren im Ausland", Stand ab 1.3.2026 gemäß BGBl. II Nr. 268/2025, abgerufen 28.07.2026.

Als Erfolgsnachweis verlangt die Studienbeihilfenbehörde für ein reguläres Auslandsstudium in der Regel mindestens drei ECTS-Punkte pro Monat. Wie dieser Nachweis konkret für ein KPJ-Tertial ausgestaltet ist, das ja nicht in klassischen ECTS, sondern in Wochen und Beurteilungen über MedCampus abgebildet wird, ist im Einzelfall mit deiner Stipendienstelle zu klären; verlasse dich hier nicht auf pauschale Aussagen aus Foren, sondern frage aktiv nach, bevor du dein Formular SB-AS 2 einreichst.

Reisekostenzuschuss: Was bekommst du für Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar zusätzlich?

Zusätzlich zur monatlichen Auslandsbeihilfe steht dir automatisch ein Reisekostenzuschuss zu, dessen Höhe sich seit 1. März 2026 nach der Entfernung zwischen deinem inländischen Studienort und der Einrichtung im Ausland richtet. Die Staffelung reicht von 56 Euro für sehr kurze Distanzen bis zu 1.735 Euro für Aufenthalte 8.000 Kilometer und weiter entfernt. Da die Flugdistanz zwischen Österreich und unseren Zielländern Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar grob zwischen rund 6.000 und 11.000 Kilometern liegt, fallen diese Ziele je nach genauer Berechnung in die Bänder 4.000 bis 7.999 Kilometer (1.188 Euro) oder 8.000 Kilometer und mehr (1.735 Euro). Die exakte Zuordnung hängt von der tatsächlich anerkannten Distanz ab und sollte vor der Antragstellung mit deiner Stipendienstelle abgeglichen werden.

Du willst wissen, welche Fördertöpfe konkret zu deinem Zielland passen? Ein persönliches Beratungsgespräch bringt Klarheit, bevor du Anträge stellst. Jetzt kostenlose Beratung bei travel4med vereinbaren und deine Finanzierung für Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar durchrechnen lassen.

Welche OeAD-Programme kannst du für Famulatur oder KPJ wirklich nutzen?

Hier passiert der größte Denkfehler in vielen Ratgebern: Das Ernst-Mach-Stipendium wird oft als österreichisches Auslandsstipendium für Medizinstudierende genannt, dabei ist es das genaue Gegenteil. Es richtet sich an Nachwuchswissenschaftler:innen und Lehrende außerhalb Österreichs, die für ein Forschungsprojekt nach Österreich kommen möchten, ein reines Incoming-Programm also. Für österreichische Studierende, die selbst ins Ausland gehen wollen, ist das Ernst-Mach-Stipendium schlicht nicht die richtige Adresse.

Für ein tragfähiges Famulatur-Ausland-Stipendium kommen stattdessen realistisch zwei andere Bausteine infrage:

  • KWA – Kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland: Dieses Programm fördert Aufenthalte zwischen zwei Wochen und vier Monaten, die im Zusammenhang mit einer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit beziehungsweise Dissertation stehen. An der Medizinischen Universität Innsbruck etwa liegen die Sätze bei rund 400 Euro monatlich innerhalb Europas und rund 600 Euro außerhalb Europas, andere Universitäten setzen eigene Sätze fest. Die KWA-Förderung ist damit vor allem dann relevant, wenn du deine Famulatur oder dein KPJ mit einer wissenschaftlichen Arbeit verknüpfst, nicht für ein rein klinisches Praktikum ohne Forschungsbezug.
  • Joint-Study- und Kooperationszuschüsse der Med-Unis: Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen kann etwa die MedUni Wien einen Mobilitätszuschuss gewähren, der zuletzt bei rund 500 Euro pro Semester beziehungsweise Monat lag. Dieser Zuschuss ist ausdrücklich budgetabhängig und begründet keinen Rechtsanspruch, die Höhe kann sich von Jahr zu Jahr und von Med-Uni zu Med-Uni unterscheiden. Für organisierte Praktika außerhalb solcher Kooperationsabkommen, also für die meisten klassischen Auslandsfamulaturen, steht dieser Zuschuss in der Regel nicht zur Verfügung.

Das Marietta-Blau-Stipendium, das andere OeAD-Programm mit Österreich-Bezug, richtet sich ausschließlich an Doktorand:innen, die sechs bis zwölf Monate ihrer Dissertation im Ausland absolvieren, und ist damit für eine reguläre Famulatur oder ein KPJ-Tertial ebenfalls nicht die passende Fördervariante.

So beantragst du dein Famulatur-Ausland-Stipendium Schritt für Schritt

  1. Studienbeihilfe-Bezug prüfen. Ohne laufende inländische Studienbeihilfe gibt es keine Auslandsbeihilfe, kläre diesen Status vor der Reiseplanung mit deiner Stipendienstelle.
  2. KPJ-Ausnahme dokumentieren. Halte fest, dass es sich bei deinem Auslandsaufenthalt um ein KPJ-Tertial in Humanmedizin handelt, denn nur dafür gilt die Ausnahme von der grundsätzlichen Nicht-Förderung von Praktika.
  3. Antrag auf Auslandsbeihilfe fristgerecht stellen. Spätestens drei Monate nach Beginn des Aufenthalts, über den Online-Antrag oder das Formular SB-AS 1.
  4. MedCampus-Voranmeldung nicht vergessen. Die vorläufige Anerkennung deines KPJ-Tertials im Ausland muss unmittelbar nach Beginn im System deiner Med-Uni angelegt werden, damit die spätere Anerkennung reibungslos läuft.
  5. KWA oder Kooperationszuschuss beim International Office anfragen. Frage aktiv nach, ob dein Zielkrankenhaus im Rahmen einer bestehenden Kooperation liegt oder ob sich dein Aufenthalt an eine wissenschaftliche Arbeit anbinden lässt.
  6. Reisekostenzuschuss und Sprachstipendium mitbeantragen. Beides läuft über dasselbe Antragsformular wie die Auslandsbeihilfe und wird sonst leicht übersehen.

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Wird die KPJ-Aufwandsentschädigung auch im Ausland weiterbezahlt?

Die KPJ-Aufwandsentschädigung ist keine bundesweit einheitliche Leistung, sondern wird von der jeweiligen Ausbildungsstätte in Österreich ausbezahlt, an der du dein Tertial absolvierst. Presseberichten zufolge lag die Aufwandsentschädigung in Wien zuletzt bei rund 650 Euro monatlich, in der Steiermark wurde sie in den KAGes-Häusern seit einer Erhöhung auf rund 900 Euro angehoben, während sie in Tirol Kliniken zeitweise nur zwischen rund 400 und 600 Euro monatlich lag. Diese Zahlen ändern sich periodisch durch politische Verhandlungen der jeweiligen Trägergesellschaften und sind daher vor Antritt deines Tertials unbedingt direkt bei deiner Med-Uni zu bestätigen.

KPJ-Aufwandsentschädigung nach Standort (Richtwerte) Presseberichten zufolge liegt die monatliche KPJ-Aufwandsentschädigung in Wien bei rund 650 Euro, in der Steiermark bei rund 900 Euro und in Tirol zeitweise zwischen 400 und 600 Euro. Die Beträge variieren je nach Trägergesellschaft und Jahr. KPJ-Aufwandsentschädigung, Richtwerte (EUR/Monat) Wien (Uniklinik/AKH) ~€650 Graz (KAGes) ~€900 Innsbruck (Tirol Kliniken) ~€400-600 Richtwerte, variieren nach Trägergesellschaft und Jahr, vor Antritt bestätigen.
Quelle: ÖH Med Graz (ots.at, 2023) und via medici/Thieme, Richtwerte, nicht bundesweit einheitlich, vor Publikation und vor Antritt gegenzuchecken.

Entscheidend für deine Planung: Diese Aufwandsentschädigung ist an die konkrete österreichische Ausbildungsstätte gebunden, an der du im Rahmen des regulären KPJ eingesetzt bist. Absolvierst du dein Tertial stattdessen an einem ausländischen Lehrkrankenhaus, das deiner Med-Uni zugeordnet ist, entfällt diese Zahlung in aller Regel, weil das ausländische Krankenhaus nicht Teil des österreichischen Aufwandsentschädigungssystems ist. Genau diese Lücke ist der eigentliche Grund, warum die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde für KPJ-Studierende im Ausland so wichtig ist: Sie kompensiert zumindest teilweise den Wegfall der inländischen Aufwandsentschädigung. Kläre den Status für dein konkretes Zielkrankenhaus vor Abreise verbindlich mit dem KPJ-Büro deiner Med-Uni, pauschale Zusagen aus Erfahrungsberichten sind hier keine verlässliche Grundlage.

So kombinierst du die Fördertöpfe realistisch

Ein realistisches Famulatur-Ausland-Stipendium setzt sich meist aus mehreren Bausteinen zusammen. Für ein achtwöchiges KPJ-Tertial in Sri Lanka, das bereits während des Studiums über Studienbeihilfe läuft, könnte eine realistische Kombination so aussehen: rund 900 Euro Auslandsbeihilfe für zwei Monate (450 Euro Satz für „andere Staaten"), plus ein einmaliger Reisekostenzuschuss von schätzungsweise 1.188 bis 1.735 Euro je nach anerkannter Distanz, plus die weiterlaufende reguläre Studienbeihilfe. Die inländische KPJ-Aufwandsentschädigung fällt dafür in den meisten Fällen weg, ebenso ein etwaiger Kooperationszuschuss deiner Med-Uni, sofern dein Zielkrankenhaus nicht Teil eines bestehenden Abkommens ist. Unterm Strich deckt die Kombination aus Auslandsbeihilfe und Reisekostenzuschuss einen spürbaren Teil der Mehrkosten ab, ersetzt aber selten die volle inländische Aufwandsentschädigung eins zu eins. Plane deshalb zusätzlich mit einem Eigenanteil, den du über Ersparnisse, Nebenjob oder Unterstützung der Familie abdeckst.

Zwei Ärztinnen im Gespräch in einem Krankenhausflur, sinnbildlich für die Abstimmung von Fördertöpfen für Famulatur und KPJ im Ausland

KPJ-Finanzierung in Österreich im Vergleich zu Deutschland: ein kurzer Blick über die Grenze

Ein Famulatur-Ausland-Stipendium ist damit ein rein österreichisches Konstrukt. Für deutsche Kommiliton:innen, die über ein PJ-Tertial im Ausland nachdenken, laufen die entsprechenden Förderwege über gänzlich andere Institutionen wie BAföG-Auslandsförderung, PROMOS-Stipendien der Hochschulen oder DAAD-Programme, mit eigenen Antragsfristen und Sätzen. Die österreichischen Bausteine, die in diesem Guide beschrieben sind, die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde, die OeAD-nahen KWA- und Kooperationszuschüsse sowie die KPJ-Aufwandsentschädigung, sind eigenständige, rein österreichische Instrumente und lassen sich nicht eins zu eins auf das deutsche System übertragen. Wenn du an mehreren Studienorten gleichzeitig eingeschrieben bist oder wechselst, kläre daher immer, welches nationale System für deinen konkreten Studienstatus maßgeblich ist.

Häufig gestellte Fragen

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Quellen

  • „Studieren im Ausland": stipendium.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien, BGBl. II Nr. 268/2025": ris.bka.gv.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „Ernst Mach-Stipendien": oead.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „Marietta Blau-Stipendium": oead.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „Outgoing KWA": i-med.ac.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „Förderungen": meduniwien.ac.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „FAQ - Ausland (KPJ)": meduniwien.ac.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „ÖH Med Graz zur Erhöhung der KPJ Aufwandsentschädigung": ots.at (abgerufen 28.07.2026)
  • „PJ Tertial in Wien": thieme.de (via medici) (abgerufen 28.07.2026)