
Famulant im Ausland: Was du machen darfst und was nicht
Famulant im Ausland: § 49 ÄrzteG 1998 erlaubt dir fünf Tätigkeiten unter Aufsicht. Was das im Spital auf Sri Lanka, Bali oder Sansibar konkret bedeutet.

MUDr. Amandeep Grewal
2. September 2026

Ein Famulatur Ausland Stipendium ist in Österreich keine eigene Leistung, sondern ein Bündel aus vier Töpfen. Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde fördert Praktika im Ausland ausdrücklich nicht, einzige Ausnahme ist das klinisch-praktische Jahr (KPJ) in Humanmedizin. Für eine reine Famulatur bleiben trotzdem Wege mit echtem Geld: das Erasmus+ Praktikum, die Studienunterstützung des BMFWF nach § 68 StudFG und das Auslandsstipendium deiner eigenen Med-Uni. Dieser Guide ordnet alle Töpfe mit Beträgen, Fristen und Anlaufstellen.
Key Takeaways
- Ein Famulatur Ausland Stipendium aus der Auslandsbeihilfe gibt es nicht: Die Studienbeihilfenbehörde fördert Praktika ausdrücklich nicht, einzige Ausnahme ist das KPJ in Humanmedizin.
- Seit 1. März 2026 beträgt die Auslandsbeihilfe 450 Euro pro Monat für alle „anderen Staaten", also auch für Sri Lanka, Nepal, Indonesien (Bali) und Tansania (Sansibar), und 250 Euro für eine Gruppe ost- und südeuropäischer EU-Staaten.
- Der Reisekostenzuschuss muss nicht gesondert beantragt werden und liegt für unsere Zielländer bei 1.188 oder 1.735 Euro, je nach anerkannter Distanz.
- Für eine reine Famulatur ist die Studienunterstützung des BMFWF (§ 68 StudFG) der direkteste Weg: Das Auslandsbüro der JKU Linz nennt dafür ausdrücklich die gleichen Beträge wie für die Auslandsbeihilfe. Voraussetzung ist laufende Studienbeihilfe, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
- Erasmus+ Praktikum (SMP) ist das einzige Famulatur Ausland Stipendium ganz ohne Beihilfebezug: Es gilt weltweit, und Medizin hat als einzügiger Studiengang ein Kontingent von 24 statt 12 Monaten.
- Die KPJ-Aufwandsentschädigung zahlt der österreichische Träger deiner Ausbildungsstätte (aktuell meist rund 900 Euro brutto) und sie entfällt an einem ausländischen Lehrkrankenhaus in aller Regel.
Ein Famulatur Ausland Stipendium im engen Sinn gibt es in Österreich nicht als eigene Leistung. Stattdessen greifen vier Bausteine ineinander: die Auslandsbeihilfe samt Reisekostenzuschuss für das KPJ, das Erasmus+ Praktikum für alle Praktika weltweit, die eigenen Stipendien der vier Med-Unis und die Studienunterstützung des Ministeriums für kurze Aufenthalte.
Welcher Baustein für dich zählt, hängt an zwei Fragen: Beziehst du eine inländische Studienbeihilfe, und ist dein Aufenthalt ein KPJ-Tertial oder eine Famulatur? Beide Fälle gehen die folgenden Abschnitte getrennt durch, mit Beträgen, Fristen und der Stelle, bei der du einreichst.

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Die Grundregel der österreichischen Studienförderung ist unmissverständlich formuliert. Die Studienbeihilfenbehörde schreibt wörtlich: „Achtung: Praktika im Ausland werden nicht gefördert! Die einzige Ausnahme stellt das klinisch-praktische Jahr in der Studienrichtung Humanmedizin dar." Für das KPJ im Ausland gibt es also eine echte gesetzliche Tür, für eine Famulatur im Ausland oder ein Pflegepraktikum im Ausland nicht. Wer ein Famulatur Ausland Stipendium sucht, muss deshalb bei anderen Stellen anklopfen.
Genau daran scheitern die meisten allgemeinen Ratgeber: Sie werfen beide Fälle in einen Topf. Den großen Überblick über Studienbeihilfe-Grenzen, Erasmus+ und Visumkosten liefert unser Guide zur Förderung eines Auslandspraktikums, die Kostenseite der Beitrag zur Auslandspraktikum-Finanzierung und, für ein ganzes Semester, Medizinstudium im Ausland: Kosten und Finanzierung. Pflichtwochen und Anerkennungsregeln stehen im Famulatur-Studienleitfaden und im Beitrag zur Auslandsfamulatur und zum KPJ aus österreichischer Sicht.
Voraussetzung ist, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine inländische Studienbeihilfe beziehst. Dann bekommst du die Auslandsbeihilfe zusätzlich zur laufenden Studienbeihilfe. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden, über den Online-Antrag oder das Formular SB-AS 1. Gefördert werden Aufenthalte ab einer Mindestdauer von einem Monat, insgesamt höchstens 20 Monate.
Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2025 gelten seit 1. März 2026 neue monatliche Sätze. Für Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die Schweiz sowie für alle „anderen Staaten" und damit auch für Sri Lanka, Nepal, Indonesien (Bali) und Tansania (Sansibar) beträgt die Auslandsbeihilfe 450 Euro pro Monat. Für eine zweite Gruppe von EU-Staaten (unter anderem Bulgarien, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sind es 250 Euro pro Monat. Beziehst du nur den Grundbetrag der Studienbeihilfe nach § 26 Abs. 1 StudFG, erhöhen sich beide Sätze um weitere 180 Euro.
Als Erfolgsnachweis verlangt die Studienbeihilfenbehörde mindestens drei ECTS-Punkte pro Monat des Auslandsaufenthalts. Für ein KPJ-Tertial ist diese Hürde niedrig: Die MedUni Wien schreibt zu den 48 KPJ-Wochen „Dies entspricht dem Umfang der vorgeschriebenen 60 ECTS-Punkte", das JKU-Studienhandbuch weist das Studienfach Klinisch-praktisches Jahr mit 57 ECTS aus. Ein 16-Wochen-Tertial liegt damit weit über der Anforderung von zwölf ECTS für vier Monate. Reiche das Formular SB-AS 2 trotzdem erst ein, wenn die Beurteilung deiner Med-Uni vorliegt.
Der zweitgrößte Posten in deinem Famulatur Ausland Stipendium ist der Reisekostenzuschuss. Er steht dir zusätzlich zur monatlichen Auslandsbeihilfe zu, gestaffelt nach der Entfernung zwischen deinem inländischen Studienort und der Einrichtung im Ausland. Wichtig: Eine gesonderte Antragstellung ist laut Studienbeihilfenbehörde nicht erforderlich. Auf dem Antragsformular wählst du nur aus, ob du die Auszahlung willst oder darauf verzichtest, weil du den Zuschuss bereits über Erasmus+ bekommst.
Die Staffel reicht von 56 Euro (0 bis 99 km) über 285, 417, 535 und 785 Euro bis zu 1.188 Euro (4.000 bis 7.999 km) und 1.735 Euro (ab 8.000 km). Die Flugdistanz zwischen Österreich und unseren Zielländern Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar liegt grob zwischen rund 6.000 und 12.000 Kilometern, diese Ziele fallen also in die beiden obersten Bänder. Die exakte Zuordnung hängt von der anerkannten Distanz ab und sollte vor der Antragstellung mit deiner Stipendienstelle abgeglichen werden.
Das Sprachstipendium ist der am häufigsten übersehene Baustein im Famulatur Ausland Stipendium: Es wird nicht auf dem SB-AS 1 mitbeantragt, sondern gemeinsam mit dem Erfolgsnachweis vorgelegt und im Nachhinein ausbezahlt. Erstattet werden 80 Prozent der Sprachkurskosten, höchstens 365 Euro. Absolvierst du unmittelbar vor Beginn des Aufenthalts einen mindestens zweiwöchigen Sprachkurs im Gastland, kommt zusätzlich eine volle Monatsrate der Auslandsbeihilfe dazu.
Welches Famulatur Ausland Stipendium passt zu deinem Zielland? Ein persönliches Beratungsgespräch bringt Klarheit, bevor du Anträge stellst. Jetzt kostenlose Beratung bei travel4med vereinbaren und deine Finanzierung für Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar durchrechnen lassen.
Hier passiert der häufigste Denkfehler: Das Ernst-Mach-Stipendium wird oft als österreichisches Auslandsstipendium für Medizinstudierende genannt, dabei ist es das genaue Gegenteil. Der OeAD beschreibt es als „Angebot an Studierende und Lehrende ausländischer Universitäten, einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Österreich zu absolvieren". Es ist ein reines Incoming-Programm und für dich als österreichische:n Studierende:n nicht die richtige Adresse.
Für ein Famulatur Ausland Stipendium oder ein KPJ-Tertial kommen stattdessen diese Bausteine infrage:
Das Marietta-Blau-Stipendium richtet sich ausschließlich an Doktorand:innen, die sechs bis zwölf Monate ihrer Dissertation im Ausland absolvieren (1.800 Euro pro Monat). Der OeAD weist auf der Programmseite inzwischen darauf hin, dass der Einreichtermin am 1. September der letzte vor Einstellung des Programms ist. Für eine Famulatur oder ein KPJ-Tertial war es ohnehin nie die passende Variante.

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Wenn du „nur" eine Famulatur planst, ist die Auslandsbeihilfe für dich gesperrt. Ein Famulatur Ausland Stipendium ist damit aber nicht ausgeschlossen, es läuft nur über andere Stellen. Diese vier Wege sind belegt und stehen auch ohne KPJ und ohne Diplomarbeit offen:
Ein regionaler Zusatztopf, der in keinem Ratgeber zum Famulatur Ausland Stipendium auftaucht: Wer seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich hat, kann über das Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS) ein Stipendium des Landes OÖ beantragen, maximal 100 Euro pro Monat plus bis zu 480 Euro Reisekosten außerhalb Europas. Auch das muss vor Antritt beantragt werden. Wie du Erasmus+ konkret für ein Praktikum nutzt, steht ausführlich in unserem Beitrag zum Auslandspraktikum mit Erasmus+.
Die Sätze und Programme legt jede Med-Uni selbst fest, eine österreichweite Regel gibt es nur bei der Auslandsbeihilfe. Diese Tabelle zeigt, wo du für ein Famulatur Ausland Stipendium tatsächlich einreichst.
| Med-Uni | Anlaufstelle | Eigene Förderung für Famulatur/KPJ im Ausland | Wichtiges Detail |
|---|---|---|---|
| MedUni Wien | Abteilung International Affairs | Mobilitätszuschuss 500 Euro pro Auslandstertial bzw. Monat (Stand 2023/24) | Für Free Mover keine Bezuschussung durch die MedUni Wien |
| Med Uni Graz | International Office | Clinical Rotations and Research Abroad, Joint Study, Freemover-Stipendien | Famulaturen und Praktika im KPJ ausdrücklich förderbar |
| MedUni Innsbruck | Abteilung Internationale Beziehungen | KWA: 600 Euro pro Monat, 2 Wochen bis 6 Monate | Nur mit Diplomarbeit, Master oder PhD Thesis, Höchstalter 35 |
| JKU Linz | Auslandsbüro / ZML | Auslandsstipendium außerhalb Europas: 600 Euro bei 4 Wochen, ab 8 Wochen 200 Euro pro Monat (350 Euro für AUS, CAN, NZ, USA), plus 500 Euro Reisekosten | Antrag zwingend vor Beginn, Mindestdauer 4 Wochen |
Quellen: meduniwien.ac.at (Förderungen), medunigraz.at (Internationale Studierendenmobilität), i-med.ac.at (KWA), jku.at (Famulatur und KPJ im Ausland), alle abgerufen am 18.08.2026. Beträge sind Momentaufnahmen und werden jährlich neu festgelegt.
Ein Muster, das du bei jedem Famulatur Ausland Stipendium mitdenken musst: Die Auslandsbeihilfe ist die einzige bundesweit einheitliche Leistung in dieser Tabelle. Alles andere — Satz, Frist, Anlaufstelle, sogar die Frage, ob Free Mover überhaupt gefördert werden — legt jede Med-Uni für sich fest. Nimm die Zahlen hier als Größenordnung und lass dir den für dich gültigen Satz vor der Buchung schriftlich von deiner eigenen Auslandsstelle bestätigen.

In der Regel nein. Die KPJ-Aufwandsentschädigung ist keine bundesweit einheitliche Leistung, sondern wird vom Träger der österreichischen Ausbildungsstätte gezahlt, an der du dein Tertial absolvierst. Absolvierst du das Tertial an einem ausländischen Lehrkrankenhaus, entfällt diese Zahlung meist, weil das Haus nicht Teil des österreichischen Systems ist.
Die Beträge liegen inzwischen bei den meisten Trägern bei rund 900 Euro, wurden aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgelegt:
| Träger / Bundesland | Betrag pro Monat | Stand | Beleg |
|---|---|---|---|
| KAGes (Steiermark) | 900 Euro (zuvor 650 Euro) | ab Februar 2023 | ÖH Med Graz, Aussendung 23.01.2023 |
| tirol kliniken (Tirol) | 900 Euro brutto (zuvor 600 Euro seit 2018) | Beschluss der Tiroler Landesregierung, November 2024 | ÖH-MUI, Bericht vom 12.11.2024 |
| ÖGK Hanusch-Krankenhaus (Wien) | maximal 900 Euro brutto, je nach Beschäftigungsausmaß | gültig ab 07.08.2023 | ÖGK, KPJ-Seite |
| Kärnten, akkreditierte Lehrordinationen | 900 Euro | seit 01.10.2025 direkt vom Kärntner Gesundheitsfonds | Ärztekammer für Kärnten, KPJ-Seite |
Für das AKH Wien und den Wiener Gesundheitsverbund ist uns kein öffentlich publizierter Vergleichswert bekannt (Stand 18.08.2026), hier hilft nur die direkte Nachfrage beim Träger. Genau diese Lücke ist der Grund, warum die Auslandsbeihilfe für KPJ-Studierende im Ausland so wichtig ist: Sie kompensiert zumindest teilweise den Wegfall der inländischen Aufwandsentschädigung. Kläre den Status für dein konkretes Zielkrankenhaus vor Abreise verbindlich mit dem KPJ-Büro deiner Med-Uni.

Rechne mit der echten Tertialdauer, und rechne sie für deine eigene Uni. Das KPJ umfasst an allen vier Standorten 48 Wochen, die Gliederung darunter ist aber nicht einheitlich: MedUni Wien und Med Uni Graz teilen die 48 Wochen in drei Tertiale zu je 16 Wochen, die JKU Linz gliedert sie in 16 Wochen Chirurgie, 16 Wochen Innere Medizin und Neurologie, 4 Wochen Allgemeinmedizin und 12 Wochen Wahlfächer. An der MedUni Wien werden für ein Pflichttertial (A oder B) im Ausland „nur Aufenthalte an einer Krankenanstalt von 16 Wochen Dauer anerkannt"; eine Teilung in 2 x 8 Wochen ist nur mit vorherigem Vorausbescheid und dann an zwei ausländischen Häusern möglich. Im Wahltertial C sind dagegen 16 oder 2 x 8 Wochen regulär vorgesehen. An der JKU dürfen ein Pflichtfach und das freie Wahlfach ohne gesonderten Antrag ins Ausland, die Allgemeinmedizin muss in Österreich bleiben.
Zweite Bedingung, die über die Anerkennung entscheidet und die kein Famulatur Ausland Stipendium heilen kann: Die MedUni Wien lässt KPJ-Tertiale im Ausland „ausnahmslos an Universitätskrankenhäusern und/oder deren Lehrkrankenhäusern" zu, und auf welche Universität dein Haus als Lehrkrankenhaus zugeordnet ist, musst du im Training Agreement bestätigen lassen. Lass dir diese Zuordnung schriftlich geben, bevor du Flüge buchst; für unsere Standorte kannst du sie im Beratungsgespräch abfragen.
Für ein 16-wöchiges KPJ-Tertial in Sri Lanka mit laufender Studienbeihilfe sieht die Rechnung so aus: rund 1.800 Euro Auslandsbeihilfe (450 Euro für vier Monate im Band „andere Staaten"), plus einmalig 1.188 bis 1.735 Euro Reisekostenzuschuss je nach anerkannter Distanz, plus die weiterlaufende reguläre Studienbeihilfe. Beziehst du nur den Grundbetrag, kommen 180 Euro pro Monat dazu, also weitere 720 Euro. Die inländische Aufwandsentschädigung von rund 900 Euro monatlich fällt dafür weg, ebenso ein Kooperationszuschuss, wenn dein Zielkrankenhaus nicht Teil eines Abkommens ist.
Unter dem Strich deckt dieses Famulatur Ausland Stipendium rund 3.000 bis 3.500 Euro ab, ersetzt die entgangene Aufwandsentschädigung von etwa 3.600 Euro über vier Monate aber nicht ganz. Plane deshalb einen Eigenanteil ein oder prüfe, ob dein Aufenthalt zusätzlich über Erasmus+ förderfähig ist.
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