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Pflegepraktikum in Österreich: Recht, Ablauf und Ausland

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 10. August 2026
  • 13 Minuten
Pflegepraktikum in Österreich: Recht, Ablauf und Ausland

Pflegepraktikum in Österreich: Recht, Ablauf und Ausland

Ein Pflegepraktikum ist ein Praxiseinsatz, bei dem du unter Anleitung von Pflegepersonal bei der Basisversorgung von Patient:innen mithilfst. In Österreich ist es – anders als in Deutschland – keine bundesweite Zulassungsvoraussetzung für das Medizinstudium. Geregelt ist stattdessen nur ein Sonderfall: § 3d des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) erlaubt die Mitarbeit bei der Basisversorgung an einer österreichischen Krankenanstalt ausschließlich dann, wenn deine eigenen Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen. Dieser Guide erklärt, was daraus für dich folgt.

Key Takeaways

  • Österreich kennt keine dem deutschen Krankenpflegedienst vergleichbare bundesweite Pflicht: Der Zugang zum Medizinstudium läuft allein über den Aufnahmetest MedAT.
  • § 3d GuKG (seit BGBl. I Nr. 8/2016) erlaubt die Mitwirkung bei der Basisversorgung ausdrücklich nur im Rahmen eines in den Studienvorschriften vorgesehenen Pflegepraktikums – geschaffen vor allem für ausländische, meist deutsche Studierende.
  • Voraussetzung ist die theoretische Ausbildung des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ (GuK-BAV), eine gleichwertige Ausbildung oder eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf.
  • Dieses Modul umfasst seit der GuK-BAV-Novelle 2024 118 Unterrichtseinheiten Theorie und 48 Stunden Praxis – die früher überall zitierten 100 Stunden sind überholt.
  • An der MedUni Graz steckt der Pflegekontakt in einem fünftägigen Stationspraktikum im 1./2. Semester, an der MedUni Wien im Line-Element „Soziale Kompetenz“ des 1. Semesters.
  • Ein Pflegepraktikum im Ausland ist für österreichische Studierende eine freiwillige Zusatzerfahrung vor Famulatur und KPJ – ohne Anerkennungsverfahren, aber auch ohne Anrechnungsanspruch.

Was ist ein Pflegepraktikum – und was unterscheidet es von der Famulatur?

Ein Pflegepraktikum ist ein Einsatz auf der pflegerischen Seite: Du arbeitest im Pflegeteam mit und übernimmst unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung, immer unter Anleitung. Die Famulatur machst du später im Studium auf der ärztlichen Seite. Beides sind völlig verschiedene Praktikumsarten mit eigenen Regeln.

Damit die Begriffe klar sind, bevor es juristisch wird:

  • Pflegepraktikum: Mitarbeit im Pflegeteam, Schwerpunkt Basisversorgung. In Österreich für Medizinstudierende freiwillig.
  • Famulatur: ärztlich begleitetes Pflichtpraktikum im Studium. An MedUni Wien, MedUni Graz und JKU Linz umfasst sie 12 Wochen, an der MedUni Innsbruck grundsätzlich 18 Wochen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen auf mindestens 12 Wochen verkürzen.
  • KPJ (Klinisch-Praktisches Jahr): das letzte Studienjahr, österreichweit 48 Wochen ganztägig in der Klinik.
  • Krankenpflegedienst: der deutsche Pflichtblock, der vor dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten ist. Diese Prüfung heißt in Deutschland umgangssprachlich „Physikum“; ein österreichisches Gegenstück zum Krankenpflegedienst gibt es nicht.

Was in der Basisversorgung konkret gelehrt und geübt wird, legt die Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV) fest: Sich pflegen, Essen und Trinken, Ausscheiden, Sich kleiden, Sich bewegen sowie vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten. Welche Tätigkeiten berufsrechtlich unter „Unterstützung bei der Basisversorgung“ fallen, definiert Anlage 2 Punkt 3 der Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe, auf die § 3d GuKG verweist.

Zwei Männer im Gespräch an einem Tisch
Basisversorgung heißt Körperpflege, Essen und Trinken, Mobilisierung – immer unter Anleitung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Brauchst du in Österreich ein Pflegepraktikum, um Medizin zu studieren?

Nein. Der Zugang zum Human- und Zahnmedizinstudium an den MedUnis Wien, Graz und Innsbruck sowie an der Medizinischen Fakultät der JKU Linz läuft ausschließlich über das gemeinsame Aufnahmeverfahren MedAT. Die derzeit 1.950 Studienplätze gehen an jene Bewerber:innen, die im Test am besten abschneiden – ein Pflegepraktikum bringt dabei keine Punkte und ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Wie groß dieses Nadelöhr ist, zeigt der Jahrgang 2026: 16.880 Anmeldungen, 13.248 tatsächliche Testteilnehmer:innen an einem einzigen Testtag im Juli (medizinstudieren.at, Aufnahmeverfahren MedAT, abgerufen 2026-08-18). In Deutschland dagegen verlangt § 6 Abs. 1 ÄApprO einen dreimonatigen Krankenpflegedienst vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; die Zahl „90 Tage“ steht nicht im Verordnungstext, sondern ist die übliche Umrechnung in der deutschen Verwaltungspraxis (90 Kalendertage).

DeutschlandÖsterreich
Rechtsgrundlage§ 6 Abs. 1 ÄApprO 2002§ 3d GuKG (nur für Praktika, die in den Studienvorschriften vorgesehen sind)
Dauerdrei Monate, in der Verwaltungspraxis 90 Kalendertagekeine bundesweite Vorgabe
StatusPflicht vor dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfungfreiwillig; einzelne MedUnis haben kurze Praktika im Curriculum
Zulassung zum Studiumüber Studienplatzvergabe, unabhängig vom PflegedienstAufnahmetest MedAT, Pflegepraktikum spielt keine Rolle

Achtung bei der Verallgemeinerung: Was im Curriculum steht, entscheidet jede Universität selbst. Prüfe deinen eigenen Studienplan und frag im Studien- oder Prüfungsreferat nach, bevor du Zeit und Geld investierst.

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Was regelt § 3d GuKG beim Pflegepraktikum?

§ 3d GuKG regelt nicht, ob ein Pflegepraktikum grundsätzlich erlaubt ist, sondern eine enge Ausnahme: Studierende eines Gesundheitsberufs dürfen bei der Basisversorgung mitwirken, aber nur im Rahmen eines Praktikums, das ihre eigenen Studienvorschriften vorsehen. Die Norm entstand 2016 – für ausländische, vor allem deutsche Medizinstudierende.

Der Wortlaut ist eindeutig (RIS, GuKG § 3d, Fassung BGBl. I Nr. 8/2016):

  • Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf dürfen unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung durchführen – ausdrücklich nur im Rahmen eines in den Studienvorschriften vorgesehenen Pflegepraktikums und unter Anleitung und Aufsicht eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
  • Vorausgesetzt ist die erfolgreich absolvierte theoretische Ausbildung des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ gemäß GuK-BAV, eine gleichwertige theoretische Ausbildung oder eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, etwa als Sanitäter:in oder in einem medizinischen Assistenzberuf.
  • Die berufsmäßige Ausübung dieser Tätigkeiten bleibt untersagt. Ob deine Qualifikation reicht, prüft die Praktikumsstelle je nach Organisationsstruktur, vorrangig aber die Pflegedienstleitung der Krankenanstalt bei der Zulassung zum Praktikum.

Genau deshalb greift § 3d für österreichische Medizinstudierende in der Regel nicht: Ihr Curriculum sieht kein eigenständiges Pflegepraktikum vor. Vor 2016 war ein solcher Einsatz berufsrechtlich gar nicht zulässig, weil pflegerisch-medizinische Tätigkeiten durch Laien im Sinne der Patientensicherheit ausgeschlossen waren; die Novelle BGBl. I Nr. 8/2016 schuf die Grundlage explizit für Studierende, deren Heimat-Studienvorschriften ein Pflegepraktikum verlangen (BMG, Information zum Pflegepraktikum für Medizinstudierende, 22.03.2016).

Pflegepraktikum: Deutschland vs. Österreich Deutschland verlangt nach Paragraf 6 Absatz 1 ÄApprO einen dreimonatigen Krankenpflegedienst vor dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; in der deutschen Verwaltungspraxis wird das als 90 Kalendertage gerechnet. Österreich hat keine bundesweite Pflicht und regelt über Paragraf 3d GuKG nur Pflegepraktika, die in den Studienvorschriften vorgesehen sind. Pflegepraktikum: Deutschland vs. Österreich Deutschland § 6 Abs. 1 ÄApprO drei Monate Pflicht (Praxis: 90 Kalendertage) vor dem Ersten Abschnitt Österreich § 3d GuKG keine bundesweite Pflicht nur wenn die Studien- vorschriften es vorsehen Quellen: RIS (GuKG § 3d); gesetze-im-internet.de (§ 6 ÄApprO 2002).
Quellen: RIS, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz § 3d; gesetze-im-internet.de, § 6 ÄApprO 2002.

Wie kommst du an das Modul Unterstützung bei der Basisversorgung?

Das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ist keine Uni-Lehrveranstaltung, sondern eine bewilligte Ausbildung nach der GuK-BAV. Anbieter brauchen dafür eine Bewilligung der Landeshauptfrau beziehungsweise des Landeshauptmanns. Als Studierende:r zählst du zur Zielgruppe allerdings nur dann, wenn deine Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen.

Der entscheidende Punkt, den ältere Ratgeber noch falsch wiedergeben: Der Umfang ist seit der GuK-BAV-Novelle 2024 höher als früher. Das Modul umfasst heute 118 Unterrichtseinheiten theoretische Ausbildung (93 UE Gesundheits- und Krankenpflege, 25 UE Einführung in die Arzneimittellehre) sowie 48 Stunden praktische Ausbildung (RIS, BGBl. II Nr. 3/2025, kundgemacht 03.01.2025). Bis dahin waren es 100 Unterrichtseinheiten Theorie und 40 Stunden Praxis – wer ein Modul vor Inkrafttreten begonnen hat, darf es nach den alten Bestimmungen abschließen. Die weit verbreitete Angabe „100-Stunden-Modul“ ist für neu begonnene Ausbildungen also überholt.

Für § 3d GuKG zählt dabei nur der theoretische Teil. Über die erfolgreich absolvierte theoretische Ausbildung wird Studierenden eine eigene Bestätigung ausgestellt; mit deren Vorlage ist die erforderliche Qualifikation laut Gesundheitsministerium „jedenfalls“ erfüllt. Wer bereits eine Sanitäter- oder Pflegeausbildung mitbringt, braucht das Modul nicht. Kosten und Termine legen die Anbieter selbst fest – frag direkt bei einer bewilligten Ausbildungseinrichtung in deinem Bundesland nach, bevor du buchst.

Pflegepraktikum an MedUni Graz, Wien, Innsbruck und JKU Linz

An der MedUni Graz ist der Pflegekontakt als fünftägiges Stationspraktikum fest im Curriculum verankert. Es liegt im 1. und 2. Semester, zählt 2 ECTS und dient laut Curriculum dem „Erste[n] Kontakt zu Patientinnen und Mitarbeiterinnen in verschiedenen Gesundheitsberufen“ sowie dem „vertiefte[n] Kennenlernen der Aufgaben im Pflegebereich“ (MedUni Graz, Curriculum Humanmedizin, Mitteilungsblatt 24.06.2026). Das Curriculum begründet die frühe Lage ausdrücklich damit, dass so „ein frühzeitiger Patient*innenkontakt gewährleistet wird“. Praktisch folgst du fünf Tage lang den Pflegekräften; am ersten Tag musst du den Immunitätsnachweis vorlegen, für Hepatitis B sind dafür mindestens zwei Impfungen in den letzten sechs Monaten nachzuweisen (ÖH Med Graz, Impfungen, Immunitätsnachweis und das Stationspraktikum, abgerufen 2026-08-18). Welche Kombination aus Impfungen und Titerbestimmungen im Einzelfall ausreicht, legt die Universität fest – kläre das rechtzeitig vorher.

An der MedUni Wien gibt es kein eigenständiges Pflegepraktikum als Zulassungsvoraussetzung. Der frühe Pflegekontakt steckt im Line-Element „Soziale Kompetenz“ des 1. Semesters (30 akademische Stunden, 2,6 ECTS): Es besteht aus Einführungsseminar, Praktikum und Tutorium, und „im Praktikum treten die Studierenden in direkten Kontakt zu pflegebedürftigen Personen“ (MedUni Wien, konsolidierte Fassung Curriculum Humanmedizin, Juni 2022). Ob dir eine bereits absolvierte Pflege- oder Sanitäterausbildung auf einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet wird, entscheidet das studienrechtliche Organ im Einzelfall. Verlass dich nicht auf Foren: Frag vor dem Praktikum im Studien- beziehungsweise Prüfungsreferat deiner Universität nach und lass dir die Auskunft schriftlich geben.

Für MedUni Innsbruck und JKU Linz gilt dasselbe Prinzip, aber mit eigenen Studienplänen und eigenen Bezeichnungen. Übertrag die Grazer oder Wiener Lösung nicht ungeprüft – die verbindliche Auskunft steht immer im aktuellen Curriculum deiner Universität.

Wie viel früher Patientenkontakt bringen kann, deutet eine Kurzstudie mit Pflegestudierenden im ersten Studienjahr an der Dezful University of Medical Sciences im Iran an: Der Jahrgang mit strukturiertem frühem Patientenkontakt (n = 33) erreichte höhere Punktwerte in Kommunikation (35,7 von maximal 42 Punkten gegenüber 23,7) und Anamneseerhebung (14,0 von maximal 15 Punkten gegenüber 8,5) als der Vergleichsjahrgang (n = 23) (Sarabi, Yazdi & Hamidipour, J Educ Health Promot 2025;14:77). Es handelt sich um einen Kurzbericht ohne Randomisierung und um Pflege-, nicht Medizinstudierende – der Befund ist ein Hinweis, kein Beweis.

Kannst du dein Pflegepraktikum im Ausland absolvieren?

Ja. Für österreichische Studierende ist ein Auslandseinsatz eine freiwillige Zusatzerfahrung, kein anrechenbarer Pflichtteil. travel4med organisiert Pflegepraktika im Ausland an geprüften Partnerkliniken an unseren Standorten in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar – mit erstem Patientenkontakt und interkultureller Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.

Eine Anerkennungsfrage stellt sich dabei nicht, weil das Pflegepraktikum in Österreich freiwillig ist und in keinem Curriculum als Pflichtteil steht – nicht wegen des Ziellandes. Verwechsle das nicht mit der Pflichtfamulatur: Dort ist es eher umgekehrt. An der MedUni Wien sind 8 der 12 Wochen (4 Wochen Innere Medizin, 4 Wochen Allgemeinmedizin/Primärversorgung) vorzugsweise in Österreich zu absolvieren, ausdrücklich zulässig sind daneben EU-Mitgliedstaaten; frei und weltweit wählbar sind dort nur 4 Wochen. An den anderen Medizin-Universitäten gelten eigene Regeln – prüf sie im Curriculum, bevor du eine Fernreise planst. Mehr dazu steht in unserem Überblick zu Famulatur und KPJ in Österreich.

Zwei Dinge klärst du unabhängig davon vorab selbst: den Impfschutz und die Sicherheitslage. Die aktuellen Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums findest du für Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania; welche Impfungen für ein tropisches Klinikpraktikum sinnvoll sind, haben wir in unserem Guide zu Reiseimpfungen für die Auslandsfamulatur zusammengestellt.

Arzt im Gespräch mit einer Patientin im Sprechzimmer, typische Situation im Praktikumsalltag
Wer früh plant, bekommt Wunschstandort und Wunschzeitraum – Impfschutz und Unterlagen brauchen Vorlauf.

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Wie bereitest du dein Pflegepraktikum im Ausland vor?

Die Reihenfolge zählt: Impfungen und Unterlagen brauchen Vorlauf, und beliebte Zeiträume sind bei uns früh ausgebucht.

  1. Zeitraum wählen: Ferien oder ein Urlaubssemester passend zum Studienplan einplanen – erfahrungsgemäß sechs bis zwölf Monate im Voraus.
  2. Curriculum prüfen: Im Studien- oder Prüfungsreferat klären, ob und wofür der Einsatz bei dir angerechnet werden kann – schriftlich.
  3. Standort auswählen: Zwischen Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar entscheiden.
  4. Impfungen und Sicherheit klären: Impfschutz reisemedizinisch abklären lassen und die BMEIA-Reiseinformation zum Zielland lesen.
  5. Organisation buchen: Klinikplatz, Unterkunft und Auslandskrankenversicherung mit travel4med regeln.
  6. Vorbereitung nutzen: Vorab-Infos zu Klinikalltag, Hygienestandards und Sprache mitnehmen.

Pflegepraktikum im Ausland, gut vorbereitet. travel4med organisiert deinen Aufenthalt an geprüften Partnerkliniken in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar, inklusive Unterkunft und Vorbereitung. Jetzt kostenlose Beratung sichern.

Wer danach direkt weiterplant, findet die nächsten Schritte in unserem Famulatur-Guide und unserem Planungsguide fürs Praktikum im Ausland. Wie sich so ein Einsatz konkret anfühlt, beschreibt der Erfahrungsbericht aus einem Pflegepraktikum auf Sri Lanka; weitere Stimmen findest du in unseren Erfahrungsberichten.

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, medizinischer Autor bei travel4med mit Erfahrung in der Begleitung von Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende.

Häufig gestellte Fragen

Quellen

  • RIS – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) § 3d „Pflegepraktikum von Studierenden“, Fassung BGBl. I Nr. 8/2016. ris.bka.gv.at, abgerufen 2026-08-18. Link
  • RIS – GuK-BAV-Novelle 2024, BGBl. II Nr. 3/2025 (neuer § 3: 118 UE Theorie, 48 Stunden Praxis), kundgemacht 03.01.2025. ris.bka.gv.at. Link
  • Bundesministerium für Gesundheit – Information zum Pflegepraktikum für Medizinstudierende, GZ BMG-91901/0003-II/A/2/2016, 22.03.2016. sozialministerium.gv.at. Link
  • Medizinische Universität Graz – Curriculum Humanmedizin, Mitteilungsblatt 24.06.2026, Stj 2025/2026, 41. Stk. RN180. medunigraz.at. Link
  • Medizinische Universität Wien – Curriculum Humanmedizin, konsolidierte Fassung Juni 2022 (Line-Element „Soziale Kompetenz“, Pflichtfamulatur Punkt 6.1). meduniwien.ac.at. Link
  • Aufnahmeverfahren MedAT – gemeinsame Informationsplattform der MedUnis Wien, Graz, Innsbruck und der JKU Linz. medizinstudieren.at, abgerufen 2026-08-18. Link
  • ÖH Med Graz – Impfungen, Immunitätsnachweis und das Stationspraktikum. oehmedgraz.at, abgerufen 2026-08-18. Link
  • Sarabi N, Yazdi F, Hamidipour N: „Effect of early clinical exposure on communication, history-taking, and nursing diagnosis skills: A brief report“, J Educ Health Promot 2025;14:77. Link (PMC, National Library of Medicine)
  • Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002), § 6 Krankenpflegedienst (Deutschland-Vergleich). gesetze-im-internet.de. Link
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten – Reiseinformation Sri Lanka. bmeia.gv.at, abgerufen 2026-08-18. Link