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Förderung Auslandspraktikum Österreich: Alle Fördertöpfe

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 10. August 2026
  • 15 Minuten
Förderung Auslandspraktikum Österreich: Alle Fördertöpfe

Förderung Auslandspraktikum aus Österreich 2026: Studienbeihilfe, Erasmus+ und Stipendien im Überblick

Die kurze Antwort zuerst: Ein Auslandspraktikum ist in Österreich von der Studienbeihilfe grundsätzlich ausgenommen. Die Studienbeihilfenbehörde schreibt es wörtlich – Praktika im Ausland werden nicht gefördert, einzige Ausnahme ist das klinisch-praktische Jahr (KPJ) in der Studienrichtung Humanmedizin (Studienbeihilfenbehörde, 2026). Trotzdem ist ein Auslandspraktikum finanzierbar: Für das KPJ gibt es seit 1. März 2026 bis zu 450 Euro pro Monat plus einen Reisekostenzuschuss von bis zu 1.735 Euro, für eine reine Auslandsfamulatur gibt es die Studienunterstützung in derselben Höhe, und Erasmus+ fördert Praktika ausdrücklich auch außerhalb Europas. Zum Vergleich: Allein an Praktikumsgebühren zahlten Medizinstudierende laut einer Datenbankanalyse im Schnitt 364 Euro für vier Wochen (Beckschulte, Lederer & Storz, BMC Medical Education, 2024) – Förderung entscheidet also oft darüber, ob das Praktikum stattfindet.

Key Takeaways

  • Grundregel: Die Beihilfe für ein Auslandsstudium fördert ein Auslandspraktikum nicht – einzige Ausnahme ist das KPJ in der Humanmedizin (Studienbeihilfenbehörde, 2026).
  • KPJ im Ausland: Seit 1. März 2026 beträgt die Auslandsbeihilfe 450 Euro pro Monat für alle „anderen Staaten“ – darunter Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania – und 250 Euro für eine Gruppe ost- und südeuropäischer EU-Staaten (Verordnung BGBl. II Nr. 268/2025). Beziehst du nur den Grundbetrag der Studienbeihilfe, kommen 180 Euro pro Monat dazu.
  • Reisekostenzuschuss: zusätzlich und ohne gesonderten Antrag, gestaffelt von 56 Euro (0–99 km) bis 1.735 Euro (ab 8.000 km) – für außereuropäische Ziele also 1.188 oder 1.735 Euro.
  • Famulatur ohne KPJ-Status: Wer Studienbeihilfe bezieht, kann laut JKU Linz für eine Auslandsfamulatur eine Studienunterstützung in gleicher Höhe wie die Auslandsbeihilfe beantragen (JKU Linz, 2026).
  • Frist: Der Antrag auf Auslandsbeihilfe ist spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsaufenthalts zu stellen (Formular SB AS 1 oder Online-Antrag). Voraussetzung ist eine bewilligte inländische Studienbeihilfe.
  • Erasmus+: fördert Praktika laut OeAD „im europäischen Ausland oder einem Partnerland weltweit“ – also auch Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar, über die internationale Dimension von KA131 oder über KA171 (OeAD, 2026).
  • Kein staatlicher Bildungskredit: Die offizielle Übersicht der Förderungsmaßnahmen für Studierende listet kein dem deutschen KfW-Studienkredit vergleichbares Produkt (oesterreich.gv.at, 2026).

Alle Beträge sind Richtwerte zum Stand der jeweiligen Quelle; wie viel dein Auslandspraktikum am Ende gefördert bekommt, variiert zwischen den Med-Unis. Kläre deine individuelle Situation immer mit deiner Stipendienstelle, dem Studien- bzw. Prüfungsreferat deiner Universität oder unserer Beratung.

Zahlt die Studienbeihilfe ein Auslandspraktikum in Österreich?

Nein. Die Beihilfe für ein Auslandsstudium fördert ein Auslandspraktikum grundsätzlich nicht. Die Studienbeihilfenbehörde formuliert es unmissverständlich: Praktika im Ausland werden nicht gefördert, einzige Ausnahme ist das klinisch-praktische Jahr in der Studienrichtung Humanmedizin (Studienbeihilfenbehörde, 2026). Für Famulatur und Pflegepraktikum greifen deshalb andere Töpfe.

Wichtig ist die Unterscheidung dahinter: Die Auslandsbeihilfe ist an ein Auslandsstudium geknüpft, also an Lehrveranstaltungen und ECTS an einer ausländischen Bildungseinrichtung. Ein Praktikum in einer Klinik erfüllt diese Definition nicht – deshalb der Ausschluss, und deshalb die eng gefasste Ausnahme für das KPJ, das curricular als Studienleistung gilt.

Das ist ein struktureller Unterschied zu Deutschland. Das deutsche Auslands-BAföG fördert Pflichtpraktika, deren Inhalt in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist – außerhalb der EU allerdings erst ab einer tatsächlichen Praktikumsdauer von zwölf Wochen, innerhalb der EU wird diese Mindestdauer gar nicht geprüft (§ 5 Abs. 5 BAföG, 2026). Wer deutsche Ratgeber eins zu eins auf Österreich überträgt, plant deshalb mit dem falschen Instrument.

Brille liegt auf einem Stapel beschriebener Blätter
Anders als in Deutschland zählt die Studienbeihilfe bei den meisten Auslandspraktika nicht als Förderweg.

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Was bringt die KPJ-Ausnahme konkret an Geld?

Ein KPJ-Tertial ist das einzige Auslandspraktikum, für das die Studienbeihilfenbehörde direkt zahlt: Ab einem Monat Dauer kannst du zusätzlich zur laufenden Studienbeihilfe eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beziehen. Seit 1. März 2026 sind das nach der Verordnung BGBl. II Nr. 268/2025 450 Euro pro Monat für alle „anderen Staaten“ und damit auch für Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania (Studienbeihilfenbehörde, 2026).

Für eine Gruppe ost- und südeuropäischer EU-Staaten – unter anderem Bulgarien, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn – sind es 250 Euro pro Monat. Beziehst du nur den Grundbetrag der Studienbeihilfe nach § 26 Abs. 1 StudFG, erhöhen sich beide Sätze um weitere 180 Euro monatlich. Gefördert werden Aufenthalte ab einem Monat, insgesamt höchstens 20 Monate.

Zwei Voraussetzungen musst du erfüllen, bevor irgendetwas davon greift. Erstens brauchst du zum Zeitpunkt der Antragstellung eine bewilligte inländische Studienbeihilfe – die Auslandsbeihilfe gibt es ausschließlich zusätzlich dazu, nie allein. Zweitens ist sie für die ersten beiden Semester eines Bachelorstudiums ausgeschlossen; Anträge sind erst ab dem dritten Semester möglich.

Dazu kommt eine Hürde, die nicht die Behörde stellt, sondern deine Universität: Ein Auslandsaufenthalt zählt nur dann als KPJ-Tertial, wenn deine Med-Uni ihn vorab anerkennt. Die JKU Linz verlangt dafür für jede ausländische Krankenanstalt ein vorab eingereichtes Approval Agreement zur Vor-Anerkennung. Wie dieser Schritt heißt und wer ihn entscheidet, ist von Uni zu Uni verschieden – zuständig sind das Studien- bzw. Prüfungsreferat und die Curriculumdirektion. Kläre das, bevor du Flüge buchst oder einen Förderantrag stellst.

[UNIQUE INSIGHT] Ein weit verbreiteter Irrtum in österreichischen Foren: Die kursierende Bandbreite von 620 bis 670 Euro pro Monat ist nicht die Auslandsbeihilfe, sondern der Erasmus+-Satz – die JKU Linz nennt diese Spanne für das Studienjahr 2025/26 je nach Zielland. Wer damit rechnet und dann 450 Euro bekommt, hat sich um rund ein Drittel verkalkuliert.

Welche Förderung gibt es für eine Famulatur ohne KPJ-Status?

Auch ohne KPJ-Status steht dein Auslandspraktikum nicht ohne Förderung da. Beziehst du bereits Studienbeihilfe, kannst du für eine Auslandsfamulatur eine Studienunterstützung beantragen – laut JKU Linz „in gleicher Höhe wie die Auslandsbeihilfe“, für Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania also bis zu 450 Euro pro Monat (JKU Linz, 2026).

Dieselbe Studienunterstützung greift auch für KPJ-Aufenthalte, die kürzer als ein Monat sind und damit unter die Mindestdauer der Auslandsbeihilfe fallen. Zwei Einschränkungen solltest du kennen: Sie setzt einen laufenden Studienbeihilfe-Bezug voraus, und sie ist keine Regelleistung mit Rechtsanspruch wie die Auslandsbeihilfe, sondern wird im Einzelfall gewährt. Frag deshalb früh bei deiner Stipendienstelle nach, statt fest damit zu kalkulieren.

Zusätzlich stehen dir für ein Auslandspraktikum ohne KPJ-Status zwei Wege offen, die keinen Beihilfebezug voraussetzen: das Erasmus+-Praktikum ab zwei Monaten Dauer und das Auslandsstipendium deiner eigenen Med-Uni. Beide sind unten im Detail beschrieben. Wie du diese Töpfe für Famulatur und KPJ konkret kombinierst, rechnen wir im Schwesterbeitrag Famulatur- und KPJ-Stipendien im Ausland an einem Beispiel durch.

Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss für ein Auslandspraktikum in Übersee?

Für ein Auslandspraktikum außerhalb Europas ist der Reisekostenzuschuss der größte Einzelbetrag im ganzen Verfahren – größer als mehrere Monatsraten der Auslandsbeihilfe. Er wird zusätzlich zur monatlichen Beihilfe gewährt, und eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Auf dem Antragsformular wählst du nur aus, ob du die Auszahlung willst oder darauf verzichtest, weil du bereits über Erasmus+ einen Reisekostenzuschuss bekommst.

Maßgeblich ist die Distanz zwischen deinem inländischen Studienort und der Einrichtung im Ausland. Seit 1. März 2026 gilt diese Staffel (Studienbeihilfenbehörde, 2026):

EntfernungReisekostenzuschuss
0 bis 99 km56 Euro
100 bis 499 km285 Euro
500 bis 1.999 km417 Euro
2.000 bis 2.999 km535 Euro
3.000 bis 3.999 km785 Euro
4.000 bis 7.999 km1.188 Euro
ab 8.000 km1.735 Euro

Die Flugdistanz von Österreich nach Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania liegt grob zwischen rund 6.000 und 12.000 Kilometern. Diese Ziele fallen damit in die beiden obersten Bänder, also 1.188 oder 1.735 Euro. Die exakte Zuordnung hängt von der anerkannten Distanz ab und gehört vor der Antragstellung mit deiner Stipendienstelle abgeglichen.

Ein zweiter Zuschuss wird oft übersehen: Bezieherinnen und Bezieher der Auslandsbeihilfe können ein Sprachstipendium in Höhe von 80 Prozent der Sprachkurskosten erhalten, höchstens 365 Euro. Liegt ein mindestens zweiwöchiger Sprachkurs unmittelbar vor dem Aufenthalt im Gastland, kommt zusätzlich eine volle Monatsrate der Auslandsbeihilfe dazu.

Förderwege für dein Auslandspraktikum im Überblick

FörderwegWer bekommt sieHöheAntrag und Frist
Beihilfe für ein Auslandsstudiumnur KPJ-Tertial, ab 1 Monat, mit bewilligter Studienbeihilfe450 Euro/Monat (andere Staaten), 250 Euro (bestimmte EU-Staaten), +180 Euro bei GrundbetragFormular SB AS 1 oder Online-Antrag, spätestens 3 Monate nach Beginn
Reisekostenzuschussautomatisch für Bezieher:innen der Auslandsbeihilfe56 bis 1.735 Euro nach Distanzkein gesonderter Antrag, Auswahl am Formular
StudienunterstützungAuslandsfamulatur und KPJ unter 1 Monat, mit Studienbeihilfe-Bezuggleiche Beträge wie die Auslandsbeihilfeüber die Stipendienstelle, kein Rechtsanspruch
Erasmus+-Praktikumalle Studierenden, weltweit, ab 2 MonatenRate legt deine Hochschule fest (JKU Linz: 620–670 Euro/Monat, 2025/26)International Office deiner Uni, Fristen je Uni
Auslandsstipendium der Unije nach Universität, Beispiel JKU Linz ab 4 Wochenaußerhalb Europas 600 Euro (4 Wochen) bzw. 200 Euro/Monat (ab 8 Wochen) + 500 Euro Reisekostenzwingend vor Beginn des Aufenthalts
Sprachstipendiumzusätzlich zur Auslandsbeihilfe80 % der Kurskosten, max. 365 Euromit dem Erfolgsnachweis nachreichen
Operationsteam mit Masken und Schutzkleidung im OP
Ohne staatlichen Bildungskredit zählt in Österreich die Kombination aus Auslandsbeihilfe, Studienunterstützung, Erasmus+ und Uni-Stipendien.

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Was bringt dir Erasmus+ für dein Auslandspraktikum?

Mehr, als die meisten annehmen. Erasmus+ fördert ein Auslandspraktikum laut OeAD „im europäischen Ausland oder einem Partnerland weltweit“; ausgeschlossen sind nur Praktika bei Organen der Europäischen Union und bei Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln (OeAD, 2026). Ein Praktikum außerhalb Europas ist damit ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Für ein Auslandspraktikum außerhalb des Programmgebiets – also auch an unseren Standorten Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar – läuft die Förderung über die internationale Dimension von KA131 oder über KA171. Für KA131 dürfen Hochschulen bis zu 20 Prozent ihrer zuletzt bewilligten Projektförderung für Mobilität in nicht-assoziierte Länder weltweit einsetzen (Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide, 2026). Entscheidend ist also nicht die EU-Regel, sondern das Budget deiner eigenen Hochschule – frag früh im International Office nach.

Zwei Zahlen zählen für Medizinstudierende besonders. Ein einzelnes Praktikum dauert 2 bis 12 Monate. Das Gesamtkontingent von 12 Monaten gilt jedoch pro Studienzyklus: In einzyklischen Studien wie dem Diplomstudium Humanmedizin an MedUni Wien, Graz und Innsbruck sind bis zu 24 Monate geförderte Mobilität möglich. Ist deine Humanmedizin als Bachelor- und Masterstudium aufgebaut, wie an der JKU Linz, zählen 12 Monate je Zyklus – im Zweifel entscheidet dein Studienplan.

Und ein Detail, das bares Geld wert ist: Wer Studienbeihilfe bezieht und über Erasmus+ ins Ausland geht, erhält zusätzlich zur Auslandsbeihilfe auch das volle Erasmus+-Stipendium (Studienbeihilfenbehörde, 2026). Die beiden Töpfe schließen einander nicht aus. Nur beim Reisekostenzuschuss musst du dich für eine der beiden Quellen entscheiden.

Welche Stipendien deiner Uni kannst du zusätzlich nutzen?

Die eigene Med-Uni ist der am häufigsten übersehene Topf für ein Auslandspraktikum. An der JKU Linz greift das Auslandsstipendium schon ab vier Wochen: außerhalb Europas 600 Euro einmalig für vier Wochen, ab acht Wochen 350 Euro pro Monat für Australien, Kanada, Neuseeland und die USA und 200 Euro pro Monat für alle übrigen Länder – für Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania also 200 Euro monatlich.

Dazu kommt ein Reisekostenzuschuss von 500 Euro (700 Euro für Australien und Neuseeland). Innerhalb Europas sind es 300 Euro, deutschsprachiges Ausland ausgenommen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht bereits über Erasmus+ gefördert wird, und der Antrag muss vor Beginn des Aufenthalts gestellt werden (JKU Linz, 2026). Andere Universitäten haben eigene Sätze, eigene Namen und eigene Fristen – die Zahlen oben gelten nur für die JKU und sind als Größenordnung zu lesen.

Manche Bundesländer legen zusätzlich nach: Bei Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich sind über das Internationalisierungsprogramm für Studierende bis zu 100 Euro monatlich plus bis zu 480 Euro Reisekosten außerhalb Europas möglich. Prüfe, ob dein Bundesland etwas Vergleichbares anbietet.

Bundesweit ist grants.at die zentrale Anlaufstelle, laut OeAD „Österreichs größte Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche“ (OeAD, 2026). Zu den bekannten Programmen zählen:

  • Leistungsstipendien der Universitäten: an einen überdurchschnittlichen Studienerfolg gebunden, unabhängig von sozialer Bedürftigkeit; die konkrete Notenschwelle legt jede Universität in eigenen Richtlinien fest.
  • Marietta Blau-Stipendium: für Doktorats- bzw. PhD-Studierende mit Auslandsaufenthalt zur Dissertation.
  • Marshallplan-Stipendium: für Auslandsaufenthalte mit Bezug zu den USA.
  • Selbsterhalterstipendium: eine eigene Variante der Studienbeihilfe für Studierende, die sich bereits mehrere Jahre selbst erhalten haben.

Für ein kurzes Auslandspraktikum – ein Pflegepraktikum oder eine Famulatur außerhalb des KPJ – sind diese Programme selten direkt einschlägig, weil sie meist an ein volles Auslandssemester oder ein Forschungsprojekt anknüpfen. Für dein konkretes Vorhaben ist der Weg über Stipendienstelle, International Office und das Auslandsbüro deiner Uni verlässlicher.

Warum gibt es in Österreich keinen Bildungskredit wie in Deutschland?

Weil es in Österreich kein staatliches Kreditprodukt gibt, mit dem sich ein Auslandspraktikum finanzieren ließe. Die offizielle Übersicht der Förderungsmaßnahmen für Studierende auf oesterreich.gv.at listet Studienbeihilfe, Studienzuschuss, Fahrtkostenzuschuss und mehrere Fonds – aber kein staatlich gefördertes, einkommensunabhängiges Kreditprodukt wie den deutschen Bildungskredit oder den KfW-Studienkredit (oesterreich.gv.at, 2026).

In der Praxis heißt das: Wer in Österreich einen Kredit für ein Auslandspraktikum aufnehmen will, greift auf einen gewöhnlichen Ratenkredit einer Bank zurück, nicht auf ein subventioniertes Sonderprodukt mit gedeckeltem Zinssatz. Das ist der Grund, warum deutsche Finanzierungsratgeber hier in die Irre führen – und warum Auslandsbeihilfe, Studienunterstützung, Erasmus+ und Uni-Stipendien für die meisten travel4med-Teilnehmer:innen aus Österreich die realistischeren Bausteine sind als ein Kredit.

In welcher Reihenfolge beantragst du deine Förderung?

Bei der Förderung fürs Auslandspraktikum entscheidet die Reihenfolge, weil zwei Anträge vor der Abreise fällig sind und nur einer danach. In Beratungsgesprächen bei travel4med zeigt sich immer wieder: Wer sich mehrere Monate vor Abreise kümmert, trifft häufiger auf offene Fördertöpfe. So gehst du der Reihe nach vor:

  1. Beihilfestatus prüfen. Beziehst du bereits inländische Studienbeihilfe? Ohne bewilligte Inlandsbeihilfe gibt es weder Auslandsbeihilfe noch Studienunterstützung. In den ersten beiden Semestern eines Bachelorstudiums ist die Auslandsbeihilfe ausgeschlossen.
  2. Vor-Anerkennung einholen. Lass dir die ausländische Klinik vorab schriftlich vom Studien- bzw. Prüfungsreferat deiner Med-Uni bestätigen. Erst dieser Status macht aus deinem Aufenthalt ein KPJ-Tertial – und öffnet damit die Auslandsbeihilfe.
  3. Erasmus+ im International Office abklären. Auch für Ziele außerhalb Europas, über KA131-international oder KA171. Mehr Details dazu findest du in unserem Beitrag zum Erasmus+-Praktikum aus Österreich.
  4. Uni-Stipendium beantragen – vor Beginn. Das Auslandsstipendium der eigenen Universität ist an eine Antragstellung vor Antritt des Aufenthalts gebunden; nachträglich geht nichts mehr.
  5. Antrag auf Auslandsbeihilfe stellen. Spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsaufenthalts, über den Online-Antrag oder das Formular SB AS 1. Das ist die einzige feste Frist im Verfahren. Stell ihn trotzdem so früh wie möglich, denn Zusage der Klinik, Gleichwertigkeitsnachweis und Stempel müssen vorliegen – unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.
  6. Ohne KPJ-Status: Studienunterstützung anfragen. Für eine Auslandsfamulatur läuft das über deine Stipendienstelle, in gleicher Höhe wie die Auslandsbeihilfe.
  7. Nach der Rückkehr den Erfolgsnachweis vorlegen. Für jeden Monat des geförderten Aufenthalts sind mindestens drei ECTS-Punkte nachzuweisen, dazu eine Aufenthaltsbestätigung – sonst droht eine Rückzahlungsverpflichtung.

Wie ein Pflegepraktikum oder eine Famulatur an unseren Standorten konkret abläuft, zeigt die Übersicht zu Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar; echte Eindrücke findest du in den Erfahrungsberichten. Mehr zu Ablauf und Anerkennung steht bei unserem Pflegepraktikum im Ausland und in unserem Guide zu Auslandsfamulatur & KPJ im Ausland. Wenn dein Weg dich statt zur Famulatur eher zum Medizinstudium im Ausland führt, hilft dir unser Netzwerk bei dein-medizinstudium.de.

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Häufig gestellte Fragen

Quellen

  • Studienbeihilfenbehörde (stipendium.at), „Studieren im Ausland“ (Ausschluss von Auslandspraktika, KPJ-Ausnahme, Sätze ab 1.3.2026 nach BGBl. II Nr. 268/2025, Reisekostenzuschuss, Sprachstipendium, Antragsfrist, Erfolgsnachweis): stipendium.at (abgerufen 18.08.2026)
  • JKU Linz, „Famulatur und KPJ im Ausland“ (Studienunterstützung für die Auslandsfamulatur, Auslandsstipendium der JKU, Erasmus+-Sätze 2025/26, Approval Agreement, IPS Oberösterreich): jku.at (abgerufen 18.08.2026)
  • Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD), „Studienaufenthalte und Praktika in Erasmus+“ (Praktikum im europäischen Ausland oder einem Partnerland weltweit): oead.at (abgerufen 18.08.2026)
  • Europäische Kommission, Erasmus+ Programme Guide, Part B, Key Action 1 (internationale Dimension KA131, 20-Prozent-Regel, 24 Monate in einzyklischen Studiengängen): erasmus-plus.ec.europa.eu (abgerufen 18.08.2026)
  • OeAD, „Stipendien und Forschungsförderung“ (grants.at als Österreichs größte Stipendiendatenbank): oead.at (abgerufen 18.08.2026)
  • oesterreich.gv.at, „Weitere Förderungsmaßnahmen für Studierende“ (kein staatlicher Bildungskredit): oesterreich.gv.at (abgerufen 18.08.2026)
  • § 5 Abs. 5 BAföG (Vergleich Deutschland: Zwölf-Wochen-Mindestdauer für Auslandspraktika außerhalb der EU): gesetze-im-internet.de (abgerufen 18.08.2026)
  • Beckschulte K, Lederer A-K, Storz MA, „Long-term trends in international medical electives fees: a database mining study“, BMC Medical Education 2024, via PMC (National Library of Medicine): pmc.ncbi.nlm.nih.gov (abgerufen 18.08.2026)
  • travel4med.at, „Pflegepraktikum im Ausland“: travel4med.at (abgerufen 18.08.2026)