Allgemein

Reiseapotheke Auslandspraktikum: Checkliste für 2026

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 27. August 2026
  • 13 Minuten
Reiseapotheke Auslandspraktikum: Checkliste für 2026

Reiseapotheke Auslandspraktikum: Checkliste für 2026

Die Reiseapotheke Auslandspraktikum ist dein persönliches Set aus Medikamenten, Verbandsmaterial und Nachweisen, das du für Famulatur, KPJ oder Pflegepraktikum von zuhause mitnimmst. Die wichtigste Regel steht gleich am Anfang: Kauf sie in Österreich, nicht am Zielort. Das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs empfiehlt das ausdrücklich, weil passende Präparate im Ausland manchmal schwer zu bekommen sind und in manchen Ländern das Risiko für Arzneimittelfälschungen erhöht ist. Mitnehmen darfst du die Menge, die du für deinen persönlichen Bedarf während der Reisedauer brauchst.

Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Dieser Guide gilt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich. Die Regeln zu Einfuhr, Ausfuhr und Suchtmitteln sind bundesweit gleich – hier musst du ausnahmsweise nicht zwischen MedUni Wien, Graz, Innsbruck und Linz unterscheiden.

Key Takeaways

  • In Österreich kaufen, nicht vor Ort. gesundheit.gv.at rät dazu, die Reiseapotheke Auslandspraktikum daheim zusammenzustellen – Verfügbarkeit und Fälschungsrisiko sind die beiden Gründe.
  • Menge = persönlicher Bedarf für die Reisedauer. Ein Richtwert, keine Stückzahl. Außerhalb der EU können abweichende Bestimmungen gelten – und alle vier Standorte, für die du eine Reiseapotheke Auslandspraktikum packst, liegen außerhalb der EU.
  • Attest zweisprachig, mit Wirkstoffnamen. Deutsch und Englisch, mit Handelsname und Wirkstoffname. Der Wirkstoffname ist international gebräuchlich, der Handelsname oft nicht.
  • Handgepäck schlägt Koffer. Die 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten gilt für flüssige Medikamente nicht. Ein Attest bei der Sicherheitskontrolle macht die Sache trotzdem schneller.
  • Suchtmittelhaltige Medikamente sind ein eigener Fall. Die Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 hilft dir bei keinem unserer Standorte – die gilt nur innerhalb des Schengenraums und nur bis 30 Tage.
  • Indonesien ist der strengste Fall. Das BMEIA warnt, dass Medikamente und Psychopharmaka ohne Verschreibungsnachweis samt Übersetzung als Drogen qualifiziert werden können.
  • Rückweg nicht vergessen. Zur Reiseapotheke Auslandspraktikum gehört auch die Heimreise: Im Ausland gekaufte Arzneimittel darfst du nur in einer Menge von maximal drei Einzelhandelspackungen der kleinsten Packungsgröße nach Österreich mitbringen.

Was gehört in die Reiseapotheke Auslandspraktikum?

Die Österreichische Apothekerkammer nennt eine Basisausstattung, die das Gesundheitsportal des Bundes übernommen hat. Sie ist bewusst breit gehalten – such dir das heraus, was zu deinem Standort und zu dir passt. Für ein Spital in den Tropen sind vor allem Durchfallmittel, Elektrolytlösungen, Insektenschutz und ein hoher Lichtschutzfaktor relevant.

  • Fieberthermometer
  • Mittel gegen Schmerzen und Fieber
  • Mittel gegen Durchfall sowie Elektrolytlösungen
  • Mittel gegen Verdauungsbeschwerden wie Sodbrennen oder Verstopfung
  • Mittel gegen Reiseübelkeit
  • Mittel gegen Erkältung, Halsschmerzen, Husten und Schnupfen
  • Augentropfen gegen trockene Augen, Nasentropfen
  • Mittel gegen Allergien und Juckreiz
  • Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor, After-Sun-Präparate
  • Insektenschutz
  • Wunddesinfektionsmittel, Wund- und Heilsalbe
  • Salbe gegen Prellungen und Verstauchungen, Kühlkompressen
  • Verbandsmaterial, Pflaster, Blasenpflaster, Schere, Pinzette, Einmalhandschuhe

Dazu kommen deine Dauermedikation und die Dokumente: e-Card, Impfpass und – falls vorhanden – Allergiepass oder Diabetikerausweis. Wer regelmäßig etwas braucht, denkt auch an Zubehör wie Spritzen, Nadeln, Teststreifen oder Inhalatoren. Die Reiseapotheke Auslandspraktikum ist übrigens kein Ersatz für die Impfplanung: Welche Impfungen für unsere Standorte anstehen, steht im Beitrag zu den Reiseimpfungen für die Auslandsfamulatur.

Geöffnete orange Erste-Hilfe-Tasche auf grauem Betonboden mit Verbandsmaterial, Kompressen und kleinen Fläschchen in Netzfächern
Ein Set, das du selbst gepackt hast, kennst du im Ernstfall auswendig – das ist der halbe Nutzen.

Bereit für dein Auslandsabenteuer?

Sichere dir jetzt deinen Platz für dein Praktikum im Ausland.

Wie viele Medikamente darfst du mitnehmen?

Prinzipiell die Menge, die du für den persönlichen Bedarf während der Dauer der Reise benötigst. Das ist die Formulierung des Gesundheitsportals, und sie ist absichtlich keine Stückzahl. Für dich heißt das: Rechne die Tage, nicht die Packungen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können abweichende Bestimmungen gelten – und Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania liegen alle außerhalb.

Praktika bei travel4med beginnen immer montags und laufen in Wochenblöcken. Genau deshalb lohnt sich vor dem Packen der Reiseapotheke Auslandspraktikum die kurze Rechnung: Vier Wochen sind 28 Tagesdosen, zwölf Wochen sind 84. Wer mit einer Standardpackung anreist und dann merkt, dass sein Präparat in Pokhara oder Galle nicht geführt wird, hat ein Problem, das sich in Wien in fünf Minuten hätte lösen lassen.

Tagesdosen nach Praktikumsdauer bei einer Einnahme pro Tag Vier Balken zeigen den Bedarf an Tagesdosen: vier Wochen 28, acht Wochen 56, zwölf Wochen 84, sechzehn Wochen 112. Grundlage ist die Regel des Gesundheitsportals, wonach die Menge für den persönlichen Bedarf während der Reisedauer mitgeführt werden darf, umgerechnet auf eine Einnahme pro Tag. Bedarf in Tagesdosen (eine Einnahme pro Tag) 28 4 Wochen 56 8 Wochen 84 12 Wochen 112 16 Wochen Praktika bei travel4med starten immer montags und laufen in vollen Wochen.
Grundlage: gesundheit.gv.at, „Mit Medikamenten auf Reisen" (Menge für den persönlichen Bedarf während der Reisedauer). Umrechnung auf eine Einnahme pro Tag, eigene Berechnung, Stand 27.08.2026.

Brauchst du ein ärztliches Attest auf Englisch?

Wenn du wegen einer Erkrankung Medikamente oder medizinisches Zubehör mitnimmst: ja. Das Gesundheitsportal empfiehlt ein ärztliches Attest oder die Verschreibung – nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch. Zwei Dinge müssen drauf stehen: der Handelsname und der Wirkstoffname.

Der zweite Punkt ist der wichtigere. Wirkstoffnamen sind international gebräuchlich, Handelsnamen nicht. Wenn dein Vorrat in Woche zehn zur Neige geht, kommst du mit „Ibuprofen" in jeder Apotheke weiter, mit einem österreichischen Markennamen nicht unbedingt. In Österreich steht der Wirkstoff in jeder Gebrauchsinformation. Das Attest ist damit der Teil der Reiseapotheke Auslandspraktikum, der nichts kostet und am meisten rettet.

Unsicher, was dein Gastspital erwartet? Sag uns, wohin du willst – wir sagen dir, was du für Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar wirklich brauchst und was du dir sparen kannst. Kostenlos beraten lassen und mit einem Koffer weniger Sorgen abfliegen.

Was gilt an unseren vier Standorten?

Das Außenministerium führt für jedes Land eine eigene Reiseinformation, und für alle vier travel4med-Standorte steht dort derselbe Kernsatz: Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird empfohlen, und wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, nimmt einen ausreichenden Vorrat plus Nachweis über die ärztliche Verschreibung mit. Zwei Länder haben zusätzlich einen Hinweis, der deine Reiseapotheke Auslandspraktikum konkret verändert.

StandortLandWorauf du zusätzlich achtest
GalleSri LankaBMEIA rät zu besonders wirksamem Insektenschutz gegen Dengue, Malaria und Chikungunya; aktuell wird ein starker Anstieg von Chikungunya beobachtet
BaliIndonesienMedikamente und Psychopharmaka ohne Verschreibungsnachweis samt Übersetzung können als Drogen qualifiziert werden; der Drogenbegriff wird sehr breit ausgelegt
PokharaNepalReiseapotheke empfohlen, Vorrat plus Verschreibungsnachweis; Drogendelikte werden mit sehr strengen Strafen geahndet
SansibarTansaniaReiseapotheke empfohlen, Vorrat plus Verschreibungsnachweis

Zu Indonesien wird das BMEIA ungewöhnlich deutlich: Der Begriff Drogen umfasse unter Umständen auch in Österreich legale Substanzen wie cannabishaltige Öle, schon der Besitz geringster Mengen führe oft zu hohen Freiheitsstrafen, und die Todesstrafe für Drogendelikte werde auch an Ausländerinnen und Ausländern vollstreckt. Wer eine Reiseapotheke Auslandspraktikum für Bali packt, legt die Verschreibung samt englischer Übersetzung deshalb nicht ins Kofferfach, sondern obenauf.

Warum kaufst du besser in Österreich ein?

Weil die Qualität der Ware am Zielort nicht garantiert ist. Die WHO schätzte 2017, dass mindestens eines von zehn Medikamenten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen die Qualitätsprüfung nicht besteht – also minderwertig oder gefälscht ist. Die Kosten beziffert sie auf rund 30,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr weltweit. Das ist kein Argument gegen die Apotheken in Galle oder Pokhara, sondern eines dafür, die Reiseapotheke Auslandspraktikum zuhause zu füllen.

Mindestens 1 von 10 Medikamenten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ist minderwertig oder gefälscht Zehn gleich große Symbole stehen für zehn Medikamente. Eines ist orange eingefärbt und markiert den Anteil, den die WHO 2017 als minderwertig oder gefälscht geschätzt hat. Quelle: WHO-Factsheet Substandard and falsified medical products. Mindestens 1 von 10 – WHO-Schätzung 2017 1 Anteil, der die Qualitätsprüfung nicht besteht: minderwertig oder gefälscht. Bezugsgruppe: Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, nicht die ganze Welt. Geschätzte Kosten weltweit: rund 30,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
Quelle: World Health Organization, Factsheet „Substandard and falsified medical products", Schätzung aus 2017. Abgerufen am 27.08.2026.

Der zweite Grund ist banaler: Hitze. Das Gesundheitsportal weist darauf hin, dass die Inhaltsstoffe vieler Medikamente bei Hitze an Wirkung verlieren können. Transportiere die Reiseapotheke Auslandspraktikum deshalb kühl, trocken und lichtgeschützt und lagere sie am Zielort so kühl wie möglich, zum Beispiel in einem dunklen Kasten. In einem Zimmer ohne Klimaanlage in Sansibar ist das ein realer Unterschied, kein Hinweis für den Beipackzettel.

Sichere dir dein Infomaterial

Fordere kostenlos und unverbindlich alle wichtigen Infos an.

Was gilt für suchtmittelhaltige Medikamente?

Hier hört die Faustregel auf und beginnt ein Verfahren. Das ist der einzige Teil der Reiseapotheke Auslandspraktikum, der Wochen dauern kann. Das Sozialministerium unterscheidet zwei Fälle – und der bequeme Fall ist für unsere Standorte nie der richtige.

Für Reisen bis zu 30 Tagen in Staaten des Schengener Abkommens genügt eine „Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens". Das sogenannte Schengen-Formular füllt die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt aus, beglaubigt wird es von der Amtsärztin oder dem Amtsarzt deiner Bezirksverwaltungsbehörde – zuständig ist die Behörde an deinem Hauptwohnsitz. Für Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania nützt dir dieses Formular nichts.

Bei Reisen in andere Länder musst du die Rechtslage im Zielland vor der Abreise selbst klären. Auskünfte erteilt die jeweilige Botschaft des Ziellandes; allgemeine und länderspezifische Informationen stellt das International Narcotics Control Board der Vereinten Nationen bereit. In einigen Ländern reicht eine beglaubigte Kopie der Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit Angaben über Einzel- und Tagesdosis. Zwei Sätze aus derselben Quelle sind für Praktikantinnen und Praktikanten besonders relevant: Suchtmittel dürfen ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden, und es ist nicht zulässig, andere Personen mit der Mitnahme zu beauftragen. Nimm also nichts für Mitreisende mit, auch nicht als Gefallen.

SituationWas du brauchstWer zuständig ist
Normale Medikamente, HinreiseVorrat für die Reisedauer, Attest deutsch und englischDeine Ärztin oder dein Arzt
Suchtmittelhaltige Medikamente, Schengen bis 30 TageSchengen-Formular nach Artikel 75Verschreibende:r Arzt/Ärztin plus Amtsarzt der Bezirksverwaltungsbehörde
Suchtmittelhaltige Medikamente, alle vier StandorteKlärung der Rechtslage im Zielland, meist englische Bestätigung mit Einzel- und TagesdosisBotschaft des Ziellandes, INCB
Rückreise mit im Ausland gekauften ArzneimittelnMaximal drei Einzelhandelspackungen der kleinsten PackungsgrößeArzneiwareneinfuhrgesetz, BASG

Wie packst du richtig ein?

Die Reiseapotheke Auslandspraktikum gehört ins Handgepäck, in der Originalverpackung, mit Beipackzettel. Das Gesundheitsportal begründet das doppelt: Verlorenes oder verspätetes Gepäck einerseits, starke Temperaturschwankungen im Laderaum andererseits. Die 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten an Bord gilt für flüssige Medikamente ausdrücklich nicht – trotzdem ist es empfehlenswert, bei der Sicherheitskontrolle ein Attest vorweisen zu können, aus dem der persönliche Gebrauch hervorgeht.

Und plane den Rückweg gleich mit. Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen jene Arzneimittel wieder einführen, die sie bei der Ausreise für den persönlichen Bedarf mitgeführt haben. Im Ausland gekaufte Arzneimittel dagegen nur in einer Menge von maximal drei Einzelhandelspackungen der kleinsten Packungsgröße; geregelt ist das im Arzneiwareneinfuhrgesetz, ausführliche Informationen hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. Für Suchtmittel gelten wieder eigene Bestimmungen. Wer also nach zwölf Wochen mit einem Jahresvorrat günstiger Präparate heimfliegen will: keine gute Idee.

Hand hält einen silbernen Tablettenblister über einer orangen Fläche, daneben eine Wochendosierbox und ein geöffnetes Tablettenfläschchen
Originalverpackung statt Dosierbox: Am Zoll zählt, was auf der Schachtel steht.

Reiseapotheke Auslandspraktikum in sieben Schritten

  1. Termin bei deiner Ärztin oder deinem Arzt vereinbaren – idealerweise vier bis sechs Wochen vor Abflug, gemeinsam mit der Impfberatung. Nimm deine Standortangabe und die geplante Dauer mit.
  2. Dauermedikation hochrechnen. Tage zählen, nicht Packungen. Rechne einen Puffer für Verzögerungen ein und kläre, ob dein Präparat am Zielort überhaupt geführt wird.
  3. Attest ausstellen lassen, deutsch und englisch, mit Handelsname und Wirkstoffname. Bei Zubehör wie Spritzen oder Nadeln gehört der Grund der Mitnahme dazu.
  4. Suchtmittelhaltige Präparate gesondert prüfen. Botschaft des Ziellandes anfragen, Antwort schriftlich aufheben, INCB-Länderinformationen gegenlesen. Diesen Schritt beginnst du zuerst, weil er am längsten dauert.
  5. Basisausstattung ergänzen nach der Liste oben, angepasst an deinen Standort – Insektenschutz und Sonnenschutz ganz oben.
  6. Ins Handgepäck packen, in Originalverpackung, mit Beipackzettel, plus e-Card, Impfpass und einer Kopie des Attests getrennt vom Original.
  7. Rückreise vorplanen: Was du im Ausland kaufst, bleibt beim Limit von drei Einzelhandelspackungen der kleinsten Packungsgröße.

Wenn dann noch Platz im Koffer ist: Die Packliste fürs Auslandspraktikum sortiert den Rest, die Auslandskrankenversicherung für Famulatur und KPJ klärt, wer im Ernstfall zahlt, und der Beitrag zur Nadelstichverletzung im Ausland beschreibt den Fall, den keine Reiseapotheke Auslandspraktikum allein löst. Wie Famulatur und KPJ in Österreich aufgebaut sind, erklärt der Grundlagenartikel; für die klinische Seite lohnt der Blick auf die Tropenmedizin-Famulatur. Welche Praktikumsart an welchem Standort möglich ist, siehst du auf den Seiten zu Famulatur im Ausland und Pflegepraktikum im Ausland.

Häufig gestellte Fragen zur Reiseapotheke

Noch Fragen offen?

Nimm kostenlos an unserem nächsten Live-Webinar teil.

Quellen

  • Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at), „Reiseapotheke", letzte Aktualisierung 08.11.2023, Expertenprüfung durch Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch: gesundheit.gv.at (abgerufen 27.08.2026). Belegt: Kauf in Österreich, Fälschungsrisiko, Basisausstattung der Österreichischen Apothekerkammer, Attest, Originalverpackung, Handgepäck, Hitze, medizinische Dokumente.
  • Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs, „Mit Medikamenten auf Reisen": gesundheit.gv.at (abgerufen 27.08.2026). Belegt: Menge für den persönlichen Bedarf, Bestimmungen außerhalb der EU, Handelsname und Wirkstoffname, 100-Milliliter-Ausnahme, Limit von drei Einzelhandelspackungen, Arzneiwareneinfuhrgesetz, BASG.
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Mitnahme von suchtmittelhaltigen Arzneimitteln ins Ausland", letzte Aktualisierung 14.10.2019: sozialministerium.gv.at (abgerufen 27.08.2026). Belegt: Schengen-Formular nach Artikel 75, 30-Tage-Grenze, Beglaubigung durch die Amtsärztin oder den Amtsarzt der Bezirksverwaltungsbehörde, Vorgehen für Nicht-Schengen-Staaten, INCB, Verbot der Mitnahme für andere.
  • World Health Organization, Factsheet „Substandard and falsified medical products": who.int (abgerufen 27.08.2026). Belegt: mindestens 1 von 10 Medikamenten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen minderwertig oder gefälscht (Schätzung 2017), rund 30,5 Milliarden US-Dollar Kosten pro Jahr.
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Reiseinformationen Sri Lanka, Indonesien, Nepal und Tansania: bmeia.gv.at Sri Lanka, bmeia.gv.at Indonesien, bmeia.gv.at Nepal, bmeia.gv.at Tansania (alle abgerufen 27.08.2026). Belegt: Empfehlung zur Reiseapotheke und zum Verschreibungsnachweis, Insektenschutz und Chikungunya-Anstieg in Sri Lanka, Qualifikation von Medikamenten und Psychopharmaka als Drogen in Indonesien samt Strafrahmen, Strafen für Drogendelikte in Nepal.