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Famulant im Ausland: Was du machen darfst und was nicht

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 2. September 2026
  • 12 Minuten
Famulant im Ausland: Was du machen darfst und was nicht

Famulant im Ausland: Was du machen darfst und was nicht

Als Famulant oder Famulantin darfst du in Österreich fünf klar benannte Dinge tun: Anamnese erheben, eine einfache physikalische Krankenuntersuchung samt Blutdruckmessung durchführen, Blut aus der Vene abnehmen, intramuskuläre und subkutane Injektionen setzen – und einzelne weitere ärztliche Tätigkeiten, wenn du die dafür nötigen Kenntnisse nachweislich schon hast. So steht es in § 49 Abs. 5 Ärztegesetz 1998. Ein Famulant ist eine Studentin oder ein Student der Medizin, die oder der ärztliche Tätigkeiten unselbstständig, unter Anleitung und Aufsicht einer ausbildenden Ärztin oder eines ausbildenden Arztes ausübt. Diese Logik nimmst du mit, wenn dein Spital in Galle, Pokhara, Bangli oder auf Sansibar steht.

Key Takeaways

  • Dein Katalog als Famulant ist kurz und abschließend: § 49 Abs. 5 ÄrzteG 1998 nennt genau fünf Tätigkeiten – Anamnese, einfache physikalische Untersuchung inklusive Blutdruckmessung, venöse Blutabnahme, i.m. und s.c. Injektionen sowie einzelne weitere Tätigkeiten mit nachgewiesener Kompetenz (RIS, Fassung vom 30.07.2026).
  • „Unselbstständig" ist kein Detail: Nach § 49 Abs. 4 ÄrzteG 1998 handelst du immer unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärztin oder des ausbildenden Arztes. Ohne diese Aufsicht ist die Tätigkeit nicht gedeckt.
  • Aufsicht hat einen Namen: Laut Famulatur-Logbuch der MedUni Wien (Version 1.4, September 2025) ist ausbildende Ärztin oder ausbildender Arzt grundsätzlich die Leitung der Famulatur, also die Abteilungsleitung – und sie ist dir namhaft zu machen.
  • Die Standards reisen mit: Dasselbe Logbuch hält fest, dass es eine standardisierte Ausbildung sichern soll, „unabhängig vom Ort der Leistungserbringung".
  • Schweigepflicht gilt auch für dich: Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht nach § 54 Abs. 1 ÄrzteG 1998 trifft Studierende in der Famulatur ausdrücklich mit – Fotos von Patient:innen sind zusätzlich vom Recht am eigenen Bild (§ 78 Abs. 1 UrhG) erfasst.
  • Ein Drittel der Auslandsfamulaturen in Afrika lag in einem chirurgischen Fach (27,4 % der Kurzzeit-Berichte, Storz et al. 2022) – also genau dort, wo Kompetenzgrenzen am schnellsten überschritten werden.

Was darf ein Famulant nach dem Ärztegesetz konkret?

Für Studierende der Medizin hat der Gesetzgeber mit § 49 Abs. 4 und 5 ÄrzteG 1998 eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Sie existiert, damit du als Famulant oder Famulantin überhaupt am Menschen lernen darfst. Sie ist gleichzeitig die Obergrenze. Voraussetzung ist, dass du „vertrauenswürdig und gesundheitlich geeignet" bist und eine aufrechte Zulassung zum Medizinstudium hast.

Nr.Tätigkeit laut § 49 Abs. 5 ÄrzteG 1998Was das im Stationsalltag heißt
1Erhebung der AnamneseAufnahmegespräch führen, Vorgeschichte dokumentieren
2Einfache physikalische Krankenuntersuchung inkl. BlutdruckmessungInspektion, Palpation, Auskultation, RR-Messung
3Blutabnahme aus der VeneVenöse Blutabnahme, nicht arterielle Punktion
4Intramuskuläre und subkutane Injektioneni.m. und s.c. – ausdrücklich nicht i.v.
5Einzelne weitere ärztliche TätigkeitenNur, wenn sie für den Studienabschluss zwingend nötig sind und du die Kenntnisse nachweislich hast

Punkt 5 ist der Punkt, an dem im Ausland die Diskussionen entstehen. Er ist keine Generalklausel. Er verlangt zwei Dinge gleichzeitig: die Tätigkeit muss zum Pflichtstoff deines Studiums gehören, und du musst die Fertigkeit im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad bereits beherrschen. Ein Blasenkatheter, den du in Wien geübt und dokumentiert hast, ist etwas anderes als eine Wundnaht, die du zum ersten Mal siehst.

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Wer muss dich beaufsichtigen, und wer darf das vertreten?

Das Famulatur-Logbuch der MedUni Wien wird hier ungewöhnlich konkret. Ausbildende Ärztin oder ausbildender Arzt ist im Fall einer Famulatur grundsätzlich die Leiterin oder der Leiter der Famulatur, also die zuständige Abteilungsleitung. Diese Person ist dir namhaft zu machen – du sollst also wissen, wer für dich verantwortlich ist.

Für dich als Famulant heißt das: Aufsicht ist keine anonyme Zuständigkeit, sondern eine benannte Person. Eine Vertretung durch Turnusärzt:innen ist zulässig, aber nicht automatisch: Die Abteilungsleitung muss schriftlich bestätigen, dass diese Ärzt:innen über die dafür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Das ist ein österreichisches Detail, das viele Studierende erst kennenlernen, wenn etwas schiefgeht.

Praktisch heißt das: Frag am ersten Tag, wer deine Famulaturleitung ist, und schreib dir den Namen auf. Genau dieser Name gehört später auf deine Bestätigung.

Gilt das Ärztegesetz auch im Spital auf Sri Lanka?

Nein – und das ist der Punkt, den Auslandsratgeber gern überspringen. Das Ärztegesetz 1998 regelt die ärztliche Berufsausübung in Österreich. In einem Spital in Sri Lanka, Nepal, Indonesien oder Tansania richtet sich der rechtliche Rahmen nach dem Recht des Gastlandes und den Hausregeln der Klinik. Was du dort tun darfst, entscheidet zuerst die Klinik vor Ort.

Zwei Dinge reisen trotzdem mit. Erstens dein Studienrecht: Deine MedUni erkennt die Famulatur nur an, wenn Ablauf und Inhalte ihrem Curriculum entsprechen. Das Logbuch der MedUni Wien formuliert das als Anspruch auf standardisierte Ausbildung „unabhängig vom Ort der Leistungserbringung". Zweitens dein Versicherungsschutz: Die Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH gilt ausdrücklich für Praktika im In- und Ausland – aber sie deckt, was du als Studierende:r im vorgesehenen Rahmen tust, nicht das, was du zusätzlich übernimmst. Details dazu stehen in unserem Beitrag zur Nadelstichverletzung in Famulatur und KPJ.

Deshalb ist der §-49-Katalog auch im Ausland ein brauchbarer innerer Maßstab. Nicht weil er dort gilt, sondern weil er beschreibt, wofür du ausgebildet und abgesichert bist.

Blutröhrchen mit violetten und roten Kappen in einem gelben Laborständer, Symbolbild für die venöse Blutabnahme in der Famulatur
Die venöse Blutabnahme ist Punkt 3 des Tätigkeitskatalogs für Studierende – die arterielle Punktion steht nicht auf der Liste.

Welche Fächer wählen deutschsprachige Studierende im Ausland?

Eine Auswertung von Storz und Kolleg:innen (Human Resources for Health, 2022) hat Erfahrungsberichte von Studierenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Auslandseinsätzen in Afrika über 15 Jahre ausgewertet. Bei den kurzen Einsätzen, also den Famulaturen, führte Gynäkologie und Geburtshilfe mit 19,18 %, gefolgt von Allgemeinchirurgie mit 16,44 % und Innerer Medizin mit 13,70 %. Insgesamt 27,4 % aller Kurzzeit-Berichte betrafen ein chirurgisches Fach, rund 7 % hatten einen tropenmedizinischen Schwerpunkt.

Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Afrika und auf deutschsprachige Selbstauskünfte aus zwei Berichtsdatenbanken – sie sind kein weltweiter Durchschnitt. Aussagekräftig sind sie trotzdem, weil sie zeigen, wo die Kompetenzfrage für Famulant:innen am dringendsten wird: im OP und im Kreißsaal.

Fächer bei kurzen Auslandsfamulaturen in Afrika Gynäkologie und Geburtshilfe 19,18 Prozent, Allgemeinchirurgie 16,44 Prozent, Innere Medizin 13,70 Prozent, Tropenmedizin rund 7 Prozent. Datenbasis: Erfahrungsberichte deutschsprachiger Studierender zu Afrika-Einsätzen über 15 Jahre, Storz et al., Human Resources for Health, 2022. Kurze Auslandsfamulaturen in Afrika: gewählte Fächer Gynäkologie und Geburtshilfe 19,18 % Allgemeinchirurgie 16,44 % Innere Medizin 13,70 % Tropenmedizin rund 7 % Anteil an allen ausgewerteten Kurzzeit-Erfahrungsberichten (Afrika, 15 Jahre).
Quelle: Storz M. A. et al., „Medical students from German-speaking countries on abroad electives in Africa", Human Resources for Health, 2022.

Wie sagst du als Famulant Nein, ohne unhöflich zu sein?

Die unangenehmste Situation für Famulant:innen im Auslandspraktikum ist selten ein Verbot. Sie ist ein Vertrauensvorschuss: Jemand hält dir ein Instrument hin, weil er dich für weiter hält, als du bist. Das ist gut gemeint. Trotzdem musst du es abfangen können. Diese Reihenfolge funktioniert:

  1. Vor der Abreise die eigene Liste schreiben. Notiere, welche Fertigkeiten du wie oft gemacht hast und wo sie im Logbuch dokumentiert sind. Wer die eigene Grenze kennt, verteidigt sie ruhiger.
  2. Am ersten Tag die Aufsicht klären. Frage nach Namen und Funktion der Person, die dich anleitet, und nach ihrer Erreichbarkeit im Nachtdienst.
  3. Die Grenze positiv formulieren. „I haven't done this unsupervised yet – can you guide me through it?" verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört, ohne jemanden bloßzustellen.
  4. Eine Alternative anbieten. Assistieren, vorbereiten, dokumentieren, übersetzen: Es gibt fast immer eine Aufgabe, die dich nicht überfordert und das Team trotzdem entlastet.
  5. Am selben Tag notieren, was passiert ist. Ein Satz im Logbuch reicht. Wiederholt sich die Situation, hast du etwas in der Hand.
  6. Bei echtem Druck eskalieren. Sprich mit deiner Famulaturleitung vor Ort, danach mit deiner Ansprechperson bei der Organisation, die dich vermittelt hat.

Punkt 6 ist der Grund, warum eine begleitete Vermittlung im Ausland mehr wert ist als eine günstige Eigenorganisation. Wenn du deinen Platz selbst organisierst, gibt es diese zweite Instanz nicht – wie das dann funktioniert, beschreibt unser Beitrag zum selbst organisierten KPJ und Famulatur im Ausland.

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Schweigepflicht, Datengeheimnis und das Recht am eigenen Bild

Der Teil, den fast alle unterschätzen. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht nach § 54 Abs. 1 ÄrzteG 1998 trifft auch dich als Famulantin oder Famulant. Dazu kommt das Datengeheimnis nach § 6 Datenschutzgesetz und der Persönlichkeitsschutz nach § 78 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz.

NormWas sie von dir verlangtTypischer Fehler im Auslandspraktikum
§ 54 Abs. 1 ÄrzteG 1998Verschwiegenheit über alles, was dir im Rahmen der Famulatur bekannt wirdFallgeschichten in der WhatsApp-Gruppe der Kohorte
§ 6 DSGGeheimhaltung personenbezogener Daten, auch nach dem StudiumBefunde am privaten Handy fotografieren
§ 78 Abs. 1 UrhGKein Verbreiten von Bildnissen, wenn berechtigte Interessen verletzt werdenStationsfoto mit erkennbaren Patient:innen auf Instagram

Im Ausland fühlt sich das lockerer an, weil die Klinik anders aussieht und niemand widerspricht. Die Pflicht bleibt trotzdem an dich als Studierende:r deiner MedUni geknüpft. Die einfache Regel: kein Foto, auf dem eine Patientin, ein Patient, ein Bett, ein Armband oder ein Befund identifizierbar ist – auch nicht „nur für die Story".

Was gehört ins Logbuch, damit deine Wochen zählen?

Jede Famulantin und jeder Famulant führt über die Pflichtfamulatur ein Logbuch. Die MedUni Wien verlangt, dass Zeitraum, Lokalität, betreuende Person, Ablauf, Tätigkeiten und Erlerntes chronologisch dokumentiert werden. Eine Woche Pflichtfamulatur entspricht dort einem ECTS-Punkt beziehungsweise 25 bis 30 Arbeitsstunden, und eine Famulatur an einer Einrichtung darf zwei Wochen nicht unterschreiten.

Für Auslandsfamulaturen kommt in Wien das vollständig ausgefüllte Formular „Clerkship certificate" dazu; als Famulaturspitäler gelten grundsätzlich Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser, alles andere muss die Curriculumdirektion genehmigen. Diese Vorgaben sind Wiener Vorgaben. Graz, Innsbruck und Linz regeln Umfang, Fristen und Formulare eigenständig – Innsbruck verlangt im Studienplan grundsätzlich 18 Wochen Pflichtfamulatur statt der 12 Wochen in Wien, Graz und Linz. Welche Nachweise deine Uni sehen will, steht in unserer Übersicht zur Anrechnung der Auslandsfamulatur, und den Überblick über Pflichtwochen und KPJ findest du unter Famulatur und KPJ in Österreich.

Du willst ein Spital, in dem Aufsicht kein Zufall ist? travel4med organisiert Famulatur, Pflegepraktikum und KPJ in Sri Lanka (Galle), Nepal (Pokhara), Bali und auf Sansibar – mit fixer Ansprechperson vor Ort, klarer Betreuungsstruktur und Bestätigungen, die deine MedUni kennt. Praktika starten immer montags. Schau dir die Famulatur im Ausland an und schreib uns, welches Fach dich interessiert.

Was regelt Österreich anders als Deutschland?

Das ist mehr als eine Randnotiz, weil viele Ratgeber im Netz für deutsche Studierende geschrieben sind. Österreich hat mit § 49 Abs. 5 ÄrzteG 1998 einen ausdrücklichen, im Gesetz aufgezählten Tätigkeitskatalog für Studierende. Die deutsche Approbationsordnung für Ärzte regelt in § 7 Dauer und Einrichtungstypen der Famulatur – einen vergleichbaren Katalog erlaubter Tätigkeiten enthält sie nicht.

Zweiter Unterschied: In Österreich entscheidet über die Anerkennung deiner Auslandsfamulatur deine eigene Medizinuniversität, konkret Studien- oder Prüfungsreferat und Curriculumdirektion. In Deutschland läuft das über eine Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes – eine solche Stelle existiert für dich in Österreich nicht, und du musst dich dort auch nicht anmelden. Der Abschnitt nach dem Studium heißt bei uns außerdem Basisausbildung; was sich dort 2026 geändert hat, steht in unserem Beitrag zur Basisausbildung 2026.

Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal, Ärztin bzw. Arzt im travel4med-Team, mit Schwerpunkt auf klinischen und versicherungsrechtlichen Fragen rund um Auslandspraktika.

Häufige Fragen

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Quellen

  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Ärztegesetz 1998, § 49, Fassung vom 30.07.2026, abgerufen am 02.09.2026. RIS: ÄrzteG 1998 § 49
  • Medizinische Universität Wien, „Logbuch für Famulaturen", Version 1.4, September 2025 (Tätigkeitsbereich nach dem Ärztegesetz, Versicherung, Verschwiegenheit, Curriculumvorgaben). Famulatur-Logbuch der MedUni Wien (PDF)
  • Medizinische Universität Wien, Curriculum Diplomstudium Humanmedizin, konsolidierte Fassung Juni 2022, Punkt 6.1 (Pflichtfamulatur). Curriculum Humanmedizin (PDF)
  • Storz M. A., Lederer A.-K., Heymann E. P. u. a., „Medical students from German-speaking countries on abroad electives in Africa", Human Resources for Health, 2022. Human Resources for Health, 2022
  • Bundesministerium der Justiz (Deutschland), Approbationsordnung für Ärzte, § 7 (Famulatur), abgerufen am 02.09.2026 – zum Vergleich mit der österreichischen Rechtslage. § 7 ÄApprO (Deutschland)
  • Johannes Kepler Universität Linz, Clinical Traineeship Human Medicine (Umfang der Pflichtfamulatur), abgerufen am 02.09.2026. JKU Linz: Clinical Traineeship