
Studienbeitrag Auslandspraktikum: Erlass richtig nutzen
Studienbeitrag Auslandspraktikum: Wann die 363,36 Euro pro Semester wegfallen, wer den Erlass ohne Antrag bekommt und welche Frist zählt. Jetzt nachlesen!

Nils-Andre Stritt
8. September 2026

Die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum ist keine Höflichkeitsregel, sondern eine Berufspflicht: Alles, was du auf Station über Patientinnen und Patienten erfährst, bleibt dort. Kurzantwort für den eiligen Fall: Vor Ort gilt zuerst das Recht deines Gastspitals, zurück in Österreich misst dich deine MedUni am österreichischen Maßstab, und der steht in § 54 Ärztegesetz 1998. Kein Name, keine Diagnose, kein Foto in einer WhatsApp-Gruppe. Auch dann nicht, wenn du glaubst, die Person sei ohnehin nicht erkennbar.

Sie heißt: Du bist Teil des Behandlungsteams, also bist du auch Teil des Berufsgeheimnisses. § 54 Abs 1 Ärztegesetz 1998 verpflichtet die Ärztin oder den Arzt „und seine Hilfspersonen" zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse, die ihnen in Ausübung des Berufes anvertraut werden oder bekannt geworden sind. Die Ärztekammer für Tirol zählt dazu ausdrücklich auch Praktikantinnen und Praktikanten. Die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum ist damit kein Sonderfall, sondern derselbe Standard, den du im Spital in Wien, Graz, Innsbruck oder Linz auch hättest.
Zwei Punkte überraschen fast alle beim ersten Mal. Erstens: Geschützt sind nicht nur Gesundheitsdaten. Die Kammer der Kärntner Ärztinnen und Ärzte nennt ausdrücklich auch persönliche, gesellschaftliche und psychosoziale Umstände, also familiäre Verhältnisse, Wohnsituation, Einkommen. Zweitens: Es macht keinen Unterschied, ob du etwas bei der Visite erfährst oder zufällig am Gang mitbekommst. Beides ist ein Geheimnis im Sinn des Gesetzes.
| Was du erfährst | Beispiel aus dem Praktikumsalltag | Darfst du es weitergeben? |
|---|---|---|
| Diagnose und Befund | HIV-Status eines Patienten auf der Inneren | Nein, außer eine gesetzliche Ausnahme greift |
| Soziale Umstände | Der Patient lebt in prekären Wohnverhältnissen | Nein, ausdrücklich mitgeschützt |
| Zufällig Mitgehörtes | Gespräch zweier Ärztinnen am Gang | Nein, Quelle ist egal |
| Bildmaterial | Foto einer Wunde, auch ohne Gesicht | Nein, nicht ohne Zustimmung und Freigabe des Spitals |
| Anwesenheit im Spital | Eine bekannte Person liegt auf deiner Station | Nein, auch die Tatsache der Behandlung ist geschützt |

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Rechtlich sauber getrennt: Am Einsatzort gilt das Recht des Gastlandes plus die Hausordnung und die Praktikumsvereinbarung des Gastspitals. § 54 ÄrzteG ist österreichisches Berufsrecht und richtet sich an die Berufsausübung in Österreich. Praktisch führt dich das trotzdem zum selben Verhalten, und zwar aus drei Gründen.
Erstens verlangen die Gastspitäler in Galle, Pokhara, Bangli und am Lumumba Hospital ihrerseits Verschwiegenheit, meist schriftlich im Rahmen der Vereinbarung. Zweitens bindet dich deine MedUni: Wer ein Praktikum anrechnen lassen will, unterschreibt Unterlagen, in denen Verschwiegenheit und Datenschutz vorkommen. Drittens nimmst du alles mit nach Hause. Sobald du Fotos, Notizen oder Fallbeschreibungen in Österreich weiterverarbeitest, bist du wieder im Anwendungsbereich des österreichischen Datenschutzrechts. Deshalb lautet die Faustregel für die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum: Nimm immer den strengeren der beiden Maßstäbe.
Wo dieser Maßstab im Alltag konkret wird, hängt stark vom Standort und von der Station ab. In kleinen Häusern sitzt die Ambulanz manchmal in einem offenen Raum, Angehörige stehen daneben, und die Krankengeschichte liegt auf dem Tisch. Das ändert die Rechtslage nicht, es ändert nur, wie aufmerksam du sein musst. Wie unterschiedlich Nähe und Privatsphäre kulturell gedeutet werden, beschreiben wir am Beispiel Sri Lanka genauer.
Du planst gerade Famulatur, KPJ oder Pflegepraktikum auf Bali, Sansibar, Sri Lanka oder in Nepal? Wir klären vorab mit dem Gastspital, wie dort mit Dokumentation, Fotos und Zutritt umgegangen wird, damit du am ersten Tag nicht raten musst. Kostenlose Beratung anfragen
Das Gesetz kennt sie, du wendest sie nicht an. Genau das ist der Punkt, den man als Studierende schnell übersieht. § 54 Abs 2 ÄrzteG listet mehrere Fälle auf, in denen die Verschwiegenheit entfällt, und jeder einzelne davon ist eine ärztliche Entscheidung, keine studentische.
| Ausnahme nach § 54 Abs 2 ÄrzteG | Wer entscheidet |
|---|---|
| Gesetzliche Meldepflicht, etwa nach dem Epidemiegesetz | Ärztin oder Arzt, nie du |
| Mitteilung an Sozialversicherungsträger und Kostenträger | Ärztin oder Arzt, Verwaltung des Spitals |
| Entbindung durch die Patientin oder den Patienten | Patientin oder Patient selbst |
| Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege | Ärztin oder Arzt nach Interessenabwägung |
| Verdacht auf Misshandlung von Kindern und Jugendlichen | Ärztin oder Arzt, Anzeigepflicht nach § 54 Abs 4 ÄrzteG |
Für die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum heißt das ganz praktisch: Die Ausnahmen sind für dich Wissen, kein Werkzeug. Wenn dir im Praktikum etwas auffällt, das eine dieser Ausnahmen berühren könnte, gibt es genau einen richtigen nächsten Schritt: Du sagst es deiner betreuenden Ärztin oder deinem betreuenden Arzt. Sofort, direkt und ohne Umweg über einen Chat. Was du auf Station tun darfst und was nicht, haben wir in diesem Beitrag im Detail aufgeschlüsselt.
Mehr, als die meisten annehmen. Wer die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum verletzt, kann auf drei Ebenen gleichzeitig belangt werden. Nach § 121 Abs 1 StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wer ein Geheimnis über den Gesundheitszustand einer Person offenbart oder verwertet, das ihm ausschließlich kraft seines Berufes zugänglich geworden ist. Parallel dazu ist die Verletzung eine Verwaltungsübertretung, die nach § 199 Abs 2 ÄrzteG mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen ist. Beides beschreiben die Ärztekammern für Tirol und für Kärnten übereinstimmend.
Dazu kommt die Ebene, die dich als Studierende zuerst trifft: Das Gastspital kann dich nach Hause schicken, und deine MedUni kann ein abgebrochenes Praktikum nicht anrechnen. Der ganze organisatorische Aufwand wäre dann umsonst, inklusive Flug, Unterkunft und der Auslandskrankenversicherung, die du dafür abgeschlossen hast.
Kurz: nein. An dieser Stelle scheitert die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum am häufigsten, und zwar ohne böse Absicht. Fotografiert wird gar nichts: weder Patientinnen und Patienten, noch von Krankengeschichten, Monitoren, Röntgenbildern, Whiteboards mit Namensliste oder Türschildern. Auch nicht das Selfie im OP-Vorraum, auf dem im Hintergrund ein Bildschirm mit Daten steht. Und auch nicht „nur" in eine geschlossene Gruppe mit fünf Leuten aus deinem Semester, denn eine Weitergabe an Dritte ist eine Weitergabe an Dritte, egal wie klein die Gruppe ist.
Es gibt einen Grund, warum das gerade jetzt strenger wird. Die österreichische Datenschutzbehörde verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Individualbeschwerden: von 2.389 Eingangsstücken im Jahr 2023 über 3.019 im Jahr 2024 auf 5.300 im Jahr 2025. Das ist keine Statistik über Medizinstudierende, sondern über alle Verfahren in Österreich. Sie zeigt aber, wie selbstverständlich Betroffene ihre Rechte inzwischen geltend machen.
Wenn du Bildmaterial für einen Fallbericht brauchst, läuft das über deine betreuende Ärztin, über eine dokumentierte Einwilligung und über das Gastspital. Nie über dein privates Handy. Ein sicherer Umgang mit dem Gerät gehört ohnehin zur Vorbereitung, genauso wie eine funktionierende Datenverbindung vor Ort.

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Indem du Fälle beschreibst und Menschen weglässt. Die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum endet nämlich nicht am Rand deines Berichts. Für die Anrechnung braucht dein Studien- bzw. Prüfungsreferat eine Bestätigung des Spitals über Zeitraum, Fach und Stunden, keine Krankengeschichte. Auch ein Erfahrungsbericht funktioniert vollständig ohne Namen, ohne Geburtsdatum, ohne Aufnahmedatum und ohne Ortsangabe der Wohnadresse.

Achte besonders auf die seltene Merkmalskombination. „Ein 34-jähriger Patient mit Diabetes" ist unproblematisch. „Der einzige Patient mit dieser Fehlbildung, den das Haus im August hatte" ist eine Identifikation, auch ohne Namen. Diese Regel ist bei kleinen Häusern und seltenen Krankheitsbildern deutlich wichtiger als in einer Universitätsklinik mit tausenden Aufnahmen. Welche Nachweise deine MedUni tatsächlich sehen will, steht in unserem Beitrag zur Anrechnung der Auslandsfamulatur, und wie Famulatur und KPJ in Österreich strukturiert sind, findest du in der Übersicht zu Famulatur und KPJ.
Die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum lässt sich vorbereiten wie jede andere Formalie auch. Das dauert keinen Nachmittag.
Wer selbst organisiert anreist, hat diese Punkte nicht automatisch geklärt. Was dabei sonst noch alles an dir hängen bleibt, beschreibt unser Beitrag zum selbst organisierten Praktikum.
Ab der Landung greift wieder das volle österreichische Datenschutzrecht, und die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum bekommt eine zweite Rechtsgrundlage dazu. Die DSGVO und das Datenschutzgesetz sind die Rechtsgrundlagen, über die die Datenschutzbehörde wacht, und Gesundheitsdaten gehören zur besonders geschützten Kategorie. Praktisch heißt das: Fotos vom Praktikum, die Patientinnen zeigen, gehören gelöscht, und zwar auch aus der Cloud und aus dem Papierkorb.
Zwei Dinge gelten zeitlich unbegrenzt. Die Verschwiegenheitspflicht im Auslandspraktikum endet nicht mit dem Ende deines Praktikums, und sie endet nach der Darstellung der Kammer der Kärntner Ärztinnen und Ärzte auch nicht mit dem Tod der Patientin oder des Patienten. Wer Jahre später bei einem Abendessen die Geschichte vom spannenden Fall erzählt, verletzt dieselbe Pflicht wie am Tag danach. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer Hausregel und einer Berufspflicht.
Für die Vorbereitung deiner nächsten Famulatur haben wir die organisatorische Seite in der Famulatur im Ausland und für das Pflegepraktikum unter Pflegepraktikum im Ausland zusammengefasst. Für Ärztinnen und Ärzte, die als Gast mitgehen, gilt dieselbe Verschwiegenheit, dort allerdings unmittelbar als eigene Berufspflicht, siehe Hospitation im Ausland.
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wende dich an dein Studien- bzw. Prüfungsreferat oder an die Curriculumdirektion deiner MedUni.

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