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Auslandspraktikum Pflege: Was die FH-GuK-AV 2026 ändert

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre StrittMedizinstudent, Co-Founder travel4med
  • 2. Oktober 2026
  • 13 Minuten
Auslandspraktikum Pflege: Was die FH-GuK-AV 2026 ändert

Auslandspraktikum Pflege: Was die FH-GuK-AV 2026 ändert

Ein Auslandspraktikum Pflege ist im österreichischen FH-Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege ein Block deiner verpflichtenden Praxis, den du an einer Praktikumsstelle außerhalb Österreichs absolvierst. Mindestens 2.300 Stunden deiner Ausbildung sind Praxis, und viele Fachhochschulen lassen einen Teil davon im Ausland zu. Neu ist die Rechtsgrundlage: Seit 25. Juni 2026 gilt die FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung 2026 (FH-GuK-AV 2026, BGBl. II Nr. 152/2026). Sie streicht alte Stundenquoten, verschärft aber die Anforderungen an die Person, die dich anleitet. Hier liest du, was das für deinen Auslandsblock bedeutet.

Geschrieben und redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med, der Pflege- und Medizinstudierende aus Österreich bei der Organisation ihrer Praktika in Sri Lanka, Nepal, auf Bali und Sansibar begleitet.

Key Takeaways

  • 2.300 Praxisstunden bleiben Pflicht. Die FH-GuK-AV 2026 verlangt wie ihre Vorgängerin mindestens drei Jahre, 4.600 Stunden Ausbildung und davon mindestens 2.300 Stunden Praxis (§ 2 Abs. 1).
  • Die alten Stundenquoten fallen weg. Die 160-Stunden-Untergrenze pro Praktikum und die Vorgabe von mindestens 1.060 Stunden Akutpflege stehen in der neuen Verordnung nicht mehr.
  • Die Anleitung wird strenger. Wer dich anleitet, braucht neben zwei Jahren Berufserfahrung jetzt auch eine Fortbildung oder Weiterbildung nach § 64 GuKG (§ 6). Für eine Stelle im Ausland musst du das früh klären.
  • Übergang bis 31. August 2027. Wer vor dem 1. September 2027 zu studieren beginnt, kann noch nach der alten FH-GuK-AV abschließen (§ 8 Abs. 2).
  • Die FH entscheidet. Ob und wann ein Auslandspraktikum Pflege möglich ist, regelt deine Fachhochschule, die Qualitätssicherung liegt bei der Studiengangsleitung.

Was ist ein Auslandspraktikum Pflege im FH-Bachelor?

Ein Auslandspraktikum Pflege ist ein regulärer Praxisblock deines Bachelorstudiums, der an einer Gesundheitseinrichtung im Ausland stattfindet und wie jedes andere Praktikum beurteilt wird. Die Grundlage in Österreich ist § 28 GuKG in Verbindung mit der FH-GuK-AV, die Mindestanforderungen für alle FH-Bachelorstudien in der Gesundheits- und Krankenpflege festlegt.

Das heißt konkret: Du fährst nicht zum Zuschauen hin. Du arbeitest im Pflegeteam mit, hast direkten Kontakt zu Patientinnen und Patienten und dokumentierst, was du gelernt hast. So steht es in § 3 Abs. 4 der neuen Verordnung. Wie viel Raum ein Auslandspraktikum Pflege bekommt, hängt dann von deiner FH ab. Die FH JOANNEUM in Graz und Kapfenberg etwa nennt für ihren Bachelor 6 Semester, 180 ECTS und Praktika in allen Semestern, ab dem ersten.

Ganz wichtig, bevor du weiterliest: Ein Auslandspraktikum Pflege im Pflegestudium ist etwas völlig anderes als ein freiwilliges Pflegepraktikum vor oder während des Medizinstudiums. Den Unterschied erklären wir weiter unten.

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Was ändert die FH-GuK-AV 2026 an deinen Praktika?

Die neue Verordnung wurde am 24. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist am Tag danach in Kraft getreten. Sie setzt unter anderem die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 um, die die EU-Mindestanforderungen an die Pflegeausbildung überarbeitet hat. Für deine Praktika sind vor allem fünf Punkte relevant.

PunktFH-GuK-AV (BGBl. II Nr. 200/2008)FH-GuK-AV 2026 (BGBl. II Nr. 152/2026)
Praxis gesamtmindestens 2.300 Stundenmindestens 2.300 Stunden
Mindestlänge pro Praktikum160 Stunden in einem Praktikumsbereichkeine Stundenangabe mehr
PflichtbereicheAkutpflege, Langzeitpflege, mobile Pflege, Prävention und Rehabilitation, mindestens 1.840 Stunden, davon 1.060 AkutpflegePflichtpraktika Akutpflege, Langzeitpflege, mobile Pflege und ambulante Versorgung, ohne Stundenquote
Wahlein Praktikum nach freier Wahlein frei wählbares Praktikum nach Maßgabe der Verfügbarkeit, dazu eine Liste von Wahlpraktika
Skills-Trainingvor der Praxis vorgeschriebenhöchstens 20 % des Praxisausmaßes, also bei 2.300 Stunden bis zu 460 Stunden
Praxisanleitungzwei Jahre Berufserfahrung, pädagogisch-didaktisch geeignetzwei Jahre Berufserfahrung plus Fortbildung oder Weiterbildung nach § 64 GuKG
Stundenvorgaben für die Praxis im Pflegestudium, FH-GuK-AV 2008 und 2026 Praxis gesamt mindestens 2.300 Stunden in beiden Fassungen. Nur in der Fassung von 2008: mindestens 1.840 Stunden in den Kernbereichen, davon mindestens 1.060 Stunden Akutpflege, höchstens 320 Stunden in Sonderbereichen, mindestens 160 Stunden pro Praktikum. Nur in der Fassung 2026: Skills-Training höchstens 20 Prozent der Praxis, bei 2.300 Stunden also bis zu 460 Stunden. 2.300 h Praxis gesamt (beide) 1.840 h Kernbereiche (nur 2008) 1.060 h Akutpflege (nur 2008) bis 460 h Skills-Training (nur 2026) bis 320 h Sonderbereiche (nur 2008) 160 h Mindestlänge (nur 2008) Balkenlänge maßstäblich zu den Stunden. Grau: entfällt 2026, Orange: neu 2026
Stundenvorgaben für die Praxis im Pflegestudium. Quellen: FH-GuK-AV, BGBl. II Nr. 200/2008, § 2 und Anlage 5; FH-GuK-AV 2026, BGBl. II Nr. 152/2026, § 2 und Anlage 4 (RIS, abgerufen am 02.10.2026).

Was heißt das fürs Ausland? Mehr Spielraum bei der Länge: Ohne 160-Stunden-Untergrenze kann deine FH Praxisblöcke freier schneiden, auch einen kürzeren Auslandsblock. Ob sie das tut, steht in ihrem Studienplan, nicht in der Verordnung. Und mehr Aufwand bei der Stelle, weil die Anleitung strenger geregelt ist.

Eine Sache bleibt gleich und ist dein wichtigster Hebel: Beide Fassungen sehen ein Praktikum vor, das du selbst wählst. Die neue Fassung ergänzt "nach Maßgabe der Verfügbarkeit". Genau dieses freie Praktikum ist in vielen Studienplänen der natürliche Platz für ein Auslandspraktikum Pflege.

Gilt für dich schon die neue Verordnung?

Wahrscheinlich noch nicht. Die alte FH-GuK-AV tritt erst mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft. Bachelorstudien, die vor dem 1. September 2027 beginnen, dürfen nach § 8 Abs. 2 der FH-GuK-AV 2026 noch nach den alten Regeln durchgeführt und abgeschlossen werden.

Für dich bedeutet das:

  • Du studierst schon oder beginnst bis Sommer 2027: Für dich kann weiter die Fassung von 2008 gelten, inklusive 160-Stunden-Untergrenze und Stundenquoten. Ob deine FH dich trotzdem schon nach dem neuen Studienplan führt, erfährst du nur bei deiner Studiengangsleitung.
  • Du beginnst im Wintersemester 2027/28 oder später: Dann gilt die FH-GuK-AV 2026 für dich verpflichtend.

Frag also nicht "was sagt das Gesetz", sondern "nach welchem Studienplan werde ich geführt". Diese eine Mail spart dir später Ärger bei der Anrechnung.

Welche Praktikumsstelle im Ausland ist geeignet?

Eine Stelle im Ausland ist geeignet, wenn sie dieselben Kriterien erfüllt wie eine Stelle in Österreich. Weder die Fassung von 2008 noch die von 2026 nennt das Ausland ausdrücklich, ein Verbot steht in keiner der beiden. Entscheidend sind die Eignungsregeln in § 3 Abs. 4 und § 6 der FH-GuK-AV 2026.

Die Kriterien, die du vor der Zusage abfragen solltest:

  • Personal und Ausstattung: Die Stelle muss die Kompetenzen des Praktikums vermitteln können, einschließlich medizinischer Diagnostik und Therapie, mit passender Personal- und Sachausstattung (Z 7).
  • Ausbildungsschlüssel 1:2: Eine anleitende Person betreut höchstens zwei Auszubildende gleichzeitig und kontinuierlich (Z 8).
  • Sicherheit: Die Stelle muss für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit geeignet sein (Z 9). Denk hier an Schutzausrüstung, Nadelstich-Prozedere und Impfungen.
  • Praxisanleitung: Bei pflegespezifischen Praktika leitet dich eine Pflegeperson des gehobenen Dienstes an, mit mindestens zwei Jahren Erfahrung im Fachbereich und einer Fortbildung oder Weiterbildung nach § 64 GuKG (§ 6).
  • Abstimmung mit der FH: Die Anleitung läuft im Einvernehmen mit den Lehrenden deines Studiums (Z 10), die Qualitätssicherung liegt bei der Studiengangsleitung (Z 11).

Der Knackpunkt im Ausland ist der vierte Punkt. Eine Pflegekraft in Galle oder Pokhara hat in aller Regel keine Fortbildung nach österreichischem GuKG. Ob deine FH eine gleichwertige Qualifikation der Gastklinik akzeptiert, entscheidet sie selbst. Kläre das schriftlich, bevor du buchst, und frag nach, welche Nachweise sie von der Gastklinik sehen will.

Dazu kommt das Ausbildungsprotokoll: Du dokumentierst jedes Praktikum anonymisiert, und ohne vollständige Dokumentation wirst du nach § 3 Abs. 4 Z 5 nicht zur kommissionellen Bachelorprüfung zugelassen. Plane also gleich mit, wie du dein Protokoll im Ausland führst und wer es vor Ort gegenzeichnet.

Wann im Studium passt der Auslandsblock?

Das legt jede FH selbst fest, und die Regeln unterscheiden sich. Die Verordnung schreibt keinen Zeitpunkt vor. Zwei Beispiele zeigen, wie verschieden das aussehen kann:

  • FH JOANNEUM (Graz, Kapfenberg): Auslandspraktikum oder Auslandssemester im fünften oder sechsten Semester. Du entscheidest dich im Laufe des zweiten Studienjahres und bewirbst dich um einen Platz, die Auswahl trifft die Studiengangsleitung. Erasmus+ kann beide Varianten fördern.
  • USTP St. Pölten: Praktische Studienphasen in jedem Semester, national und international, mit 2.300 Stunden Berufspraktikum insgesamt. Laut Hochschule sind ein Auslandssemester und ein Auslandspraktikum möglich.

Studierst du an einer anderen Hochschule, etwa in Wien, Salzburg, Innsbruck oder Linz, gilt deren Studienplan. Schau dort nach dem Begriff "Auslandspraktikum" oder "Mobilitätsfenster" und frag beim International Office nach den internen Bewerbungsfristen. Die können weit vor dem eigentlichen Praktikum liegen, an der FH JOANNEUM schon im zweiten Studienjahr.

Durchsichtige Infusionsleitung mit Rückschlagventil vor einem unscharfen, hellen Spitalfenster, Symbolbild für die Akutpflege im Auslandspraktikum Pflege

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Auslandspraktikum Pflege in Sri Lanka, Nepal, auf Bali oder Sansibar

Wir organisieren Pflegepraktika an vier Standorten: Galle in Sri Lanka, Pokhara in Nepal, Bali und Sansibar. Du arbeitest im Pflegeteam einer Partnerklinik mit und bekommst am Ende eine Bestätigung mit Zeitraum, Klinik und Tätigkeiten. Wie so ein Alltag aussieht, zeigt der Erfahrungsbericht von Batu aus Sri Lanka.

Ehrlich gesagt: Ob dein Auslandspraktikum Pflege bei uns als Pflichtpraktikum, Wahlpraktikum oder freies Praktikum zählt, entscheidet allein deine FH. Wir sagen dir das nicht zu, weil wir es nicht können. Was wir tun: Wir gehen auf Wunsch schon vor der Buchung mit dir durch, welche Nachweise deine FH verlangt, und bereiten die Unterlagen dafür vor. Wie die Anerkennung allgemein abläuft, steht in unserem Beitrag Pflegepraktikum im Ausland: Anerkennung richtig klären.

Mit dem Land kommt Papierkram: eine Auslandskrankenversicherung, weil die e-card in Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania nicht greift, Reiseimpfungen mit sechs bis acht Wochen Vorlauf und, wenn die Gastklinik einen Leumundsnachweis verlangt, eine Strafregisterbescheinigung.

Wie finanzierst du das Auslandspraktikum Pflege?

Der wichtigste Topf ist Erasmus+. Laut OeAD kannst du ein Erasmus+ Praktikum im europäischen Ausland oder in einem Partnerland weltweit machen, ausgeschlossen sind etwa EU-Organe und ihre Agenturen. Pro Studienzyklus sind bis zu 12 Monate Mobilität möglich.

Zwei Haken solltest du kennen. Erstens dauert ein gefördertes Praktikum laut ergänzendem KA131-Leitfaden 2026 mindestens zwei ganze Monate, kürzere Blöcke laufen nur als gemischte Kurzzeitmobilität. Zweitens dürfen Hochschulen höchstens 20 % ihres zuletzt genehmigten KA131-Budgets für Länder außerhalb des Programms einsetzen. Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania gehören dazu. Die Plätze dafür sind also knapp, und ob deine FH überhaupt welche hat, erfährst du im International Office.

Welche weiteren Wege es gibt, etwa Studienbeihilfe und die Beihilfe für ein Auslandsstudium, fasst unser Überblick Förderung fürs Auslandspraktikum zusammen. Die Erasmus-Details stehen in Auslandspraktikum mit Erasmus+.

Nicht verwechseln: Pflegestudium und Pflegepraktikum im Medizinstudium

Im Netz landen zwei sehr verschiedene Gruppen beim selben Suchbegriff. Du studierst Pflege und brauchst Pflichtstunden? Dann gilt alles oben. Du studierst Medizin? Dann ist das Pflegepraktikum für dich meist freiwillig, weil das österreichische Diplomstudium Humanmedizin kein Pflichtpraktikum in der Pflege vorsieht.

In Deutschland ist das anders, und dort sorgt es für die meisten Missverständnisse. Deutsche Medizinstudierende müssen nach § 6 ÄApprO einen dreimonatigen Krankenpflegedienst nachweisen. Wie man den plant, erklären die Kolleginnen und Kollegen von slaymed in ihrem Leitfaden Pflegepraktikum fürs Medizinstudium planen, und ncrechner.de zeigt, wie du den Krankenpflegedienst vor dem Studium einplanst. Beides gilt für den deutschen Markt, nicht für dein österreichisches Pflegestudium.

Studierst du mit internationalen Kommilitoninnen oder planst du gemeinsam mit einer Freundin aus dem Ausland? Unser englischsprachiger Nursing Internship Planning Guide richtet sich an Pflegestudierende außerhalb des deutschsprachigen Raums.

So planst du dein Auslandspraktikum Pflege in acht Schritten

  1. Studienplan klären. Frag deine Studiengangsleitung schriftlich, ob du nach der FH-GuK-AV von 2008 oder nach der Fassung 2026 geführt wirst.
  2. Slot finden. Welches Praktikum darf ins Ausland: das freie Praktikum, ein Wahlpraktikum oder ein Pflichtpraktikum? Und in welchem Semester?
  3. Interne Frist notieren. Auslandsplätze werden oft lange vorher vergeben, an der FH JOANNEUM im zweiten Studienjahr für das fünfte oder sechste Semester.
  4. Stelle auswählen. Prüfe mit der Gastklinik den Ausbildungsschlüssel 1:2, die Qualifikation der Praxisanleitung und die Sicherheitsstandards.
  5. Zusage der FH holen. Lass dir vor der Buchung bestätigen, dass die Stelle als geeignet gilt und welche Nachweise du mitbringen musst.
  6. Finanzierung beantragen. Erasmus+ über dein International Office, mindestens zwei Monate Dauer einplanen, parallel weitere Förderungen prüfen.
  7. Gesundheit und Papiere. Reisemedizinische Beratung, Impfserie, Auslandskrankenversicherung und Reisepass mit genug Gültigkeit.
  8. Protokoll vorbereiten. Druck dein Ausbildungsprotokoll aus oder speichere es offline und vereinbare, wer vor Ort gegenzeichnet.

Du planst dein Auslandspraktikum Pflege in Sri Lanka, Nepal, auf Bali oder Sansibar? Schau dir unser Pflegepraktikum im Ausland und alle Standorte an und buch eine kostenlose Beratung. Wir gehen mit dir schon vor der Buchung durch, welche Unterlagen deine FH sehen will.

Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Verbindlich sind ausschließlich die FH-GuK-AV im Rechtsinformationssystem des Bundes, der Studienplan deiner Fachhochschule und die Auskunft deiner Studiengangsleitung.

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Häufige Fragen

Quellen

  • Bundeskanzleramt, RIS: BGBl. II Nr. 152/2026, FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung 2026, ausgegeben am 24. Juni 2026 (§§ 2, 3, 6, 7, 8), abgerufen am 02.10.2026: ris.bka.gv.at
  • Bundeskanzleramt, RIS: FH-GuK-AV 2026, Anlage 4 (Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung), Stand 25.06.2026, abgerufen am 02.10.2026: ris.bka.gv.at
  • Bundeskanzleramt, RIS: FH-GuK-AV 2026, geltende Fassung, abgerufen am 02.10.2026: ris.bka.gv.at
  • Bundeskanzleramt, RIS: FH-GuK-AV, BGBl. II Nr. 200/2008, § 2 (2.300 Stunden, 160 Stunden pro Praktikum), abgerufen am 02.10.2026: ris.bka.gv.at
  • Bundeskanzleramt, RIS: FH-GuK-AV, BGBl. II Nr. 200/2008, Anlage 5 (1.840 Stunden Kernbereiche, 1.060 Stunden Akutpflege, 320 Stunden Sonderbereiche), abgerufen am 02.10.2026: ris.bka.gv.at
  • FH JOANNEUM: Gesundheits- und Krankenpflege, Auslandsaufenthalt (5. oder 6. Semester, Auswahl durch die Studiengangsleitung, Erasmus+), abgerufen am 02.10.2026: fh-joanneum.at
  • FH JOANNEUM: Gesundheits- und Krankenpflege, Praktikum (2.300 Vollstunden, Praktika in allen sechs Semestern), abgerufen am 02.10.2026: fh-joanneum.at
  • USTP St. Pölten: Gesundheits- und Krankenpflege, Studieninhalte (2.300 Stunden Berufspraktikum, Auslandspraktikum möglich), abgerufen am 02.10.2026: ustp.at
  • OeAD: Studienaufenthalte und Praktika in Erasmus+ (Praktikum weltweit, bis zu 12 Monate pro Studienzyklus), abgerufen am 02.10.2026: oead.at
  • OeAD, Erasmus+ Nationalagentur: Ergänzender Leitfaden KA131 2026 (Mindestdauer zwei Monate, bis zu 20 % für nicht assoziierte Drittländer), abgerufen am 02.10.2026: erasmusplus.oead.at